AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Winterdienst in Grünanlagen im Stadtgebiet von Leipzig
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Leipzig, Leipzig
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- Frist (Submission)
- 12.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90620000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen an öffentlichen Grünanlagen (auf öffentlichen Verkehrsräumen, wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 13.580,40 m² im Stadtbezirk West-Nord. — Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen an öffentlichen Grünanlagen (auf öffentlichen Verkehrsräumen, wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 14.872,80 m² im Stadtbezirk West-Süd. — Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen an öffentlichen Grünanlagen (auf öffentlichen Verkehrsräumen, wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 6.502,80 m² im Stadtbezirk Süd.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 12.10.2026
- Ende
- 30.04.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 61 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.08.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.