AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.07.2026 05:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-481210-2026/

Umstellung der Telekommunikationsanlage auf Voice over IP (VoIP)

Notice-ID: ted-481210-2026 · Procedure-ID: 3749d676-9728-4d1b-af9d-cc5d5e6f08a9

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Thüringen, vertreten durch den Thüringer Landtag, Erfurt
Veröffentlicht
09.07.2026
Frist (Submission)
20.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32500000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Telekommunikation
Geschätzter Wert
503.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Thüringer Landtag beabsichtigt die Ertüchtigung der bestehenden Telekommunikationsanlage Mitel MiVoice MX-ONE durch den Austausch von Endgeräten, Umstellung des Systems auf VoIP und Integration einer UC/Softphonefunktionalität für mobiles Arbeiten. Die Leistung beinhaltet die Lieferung von Endgeräten mit Zubehör, Upgrade der Serverbaugruppen, Lieferung sämtlicher Lizenzen für Telefonie und Unified Communications, Lieferung eines Alarmservers, Lieferung eines Faxservers mit Lizenzen, Upgrade der Komponenten der Mitel MiVoice MX-ONE, Einrichtung von UC, Alarm- und Faxserver, Bereitstellung von Softwarepflege- und Serviceverträgen sowie Schulung und Dokumentation des Gesamtsystems.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Freistaat Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).