AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.05.2026 05:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-481441-2024/

Deutschland – Bauarbeiten – Markterkundung zur Vorbereitung der Beschaffung eines Generalübernehmers für das Bauvorhaben "Vollständiger Ersatzneubau des Klinikums Peine" (ME GÜ)

Notice-ID: ted-481441-2024 · Procedure-ID: 041fc607-c484-4388-abe8-9df0b619be1c

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Peine gGmbH
Veröffentlicht
09.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Diese Bekanntmachung dient nicht der Einleitung eines Vergabeverfahrens, sondern der Bekanntgabe der Durchführung einer Markterkundung. Das Verfahren stellt noch kein förmliches Vergabeverfahren dar. Das Klinikum Peine beabsichtigt einen vollständigen Neubau des Klinikums für die Bereiche Krankenversorgung, Verwaltung und Schule. Im ersten Schritt wurde hierzu ein Unternehmen gebunden, dass eine funktionale Leistungs-beschreibung ("FLB") für die Baumaßnahme erstellen wird und zudem das Projektmanage-ment der Baumaßnahme übernimmt. Auf Grundlage der FLB sollen im zweiten Schritt die Leistungen eines Generalübernehmer ("GÜ") ausgeschrieben und beschafft werden, der die übrigen erforderlichen Planungs- und anschließend die Bauleistungen vollständig erbringt. Da die Baumaßnahme nur mit Fördermitteln umgesetzt werden kann, soll der GÜ zunächst die für die Förderung erforderlichen baufachlichen Unterlagen ("FA-Bau") erstellen und den Förderprozess begleiten und sodann die Baumaßnahme umsetzen. Diese Markterkundung dient vor diesem Hintergrund der Vorbereitung der Vergabe der beschriebenen GÜ-Leistungen. Das Klinikum Peine will mit dieser Markterkundung untersuchen, ob die derzeitigen Überlegungen zur Verfahrens- und Vertragsgestaltung und zu den Leistungsinhalten des GÜ marktfähig sind und idealerweise auf Grundlage des speziellen fachlichen Know-hows von Planungsbüros und Bauunternehmen Erkenntnisse für die weitere Vorbereitung und Ausgestaltung der Vergabe der GÜ-Leistungen gewinnen. Weitere Informationen zur Markterkundung können dem Informationsmemorandum entnommen werden, das über die Vergabeplattform abgerufen werden kann. Voraussichtlich am 22. August 2024 werden den interessierten Unternehmen über die Verga-beplattform weitere, vertiefende Projektunterlagen sowie Fragenkataloge zur Verfügung gestellt. Die interessierten Unternehmen werden gebeten, die Fragenkataloge ausgefüllt bis zum 27. August 2024 über die Vergabeplattform einzureichen. Das Klinikum Peine wird das Projekt voraussichtlich am 28. August 2024 im Rahmen eines Online-Termins vorstellen. Interessierte Unternehmen können sich hierfür über die Vergabeplattform formlos im Wege einer Nachricht zum Verfahren zur Vorstellung des Projekts anmelden. Über die Vorstellung des Projekts hinaus beabsichtigt das Klinikum Peine, im Rahmen der Markterkundung Einzelgespräche mit den interessierten Unternehmen durchführen. Die Einzelgespräche werden voraussichtlich zwischen dem 28. bis 30. August 2024 als Vide-okonferenz stattfinden.Die interessierten Unternehmen werden gebeten, sich bei Interesse an einem Einzelgespräch bis zum 27. August 2024 unter Nennung der Unternehmensseitig vorgesehenen Teilnehmenden und deren E-Mail-Adressen über die Vergabeplattform formlos im Wege einer Nachricht zum Verfahren für ein Einzelgespräch anzumelden. Interessierte Unternehmen können im Übrigen über die Vergabeplattform im Wege einer Nachricht zum Verfahren jederzeit Fragen zur Markterkundung und / oder zum Projekt stellen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
52 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).