Feuerlösch-Sprinkler
KI Die Ausschreibung betrifft die Lieferung und Installation von Brandschutzsystemen, einschliesslich einer Sprinkleranlage, Wandhydrantenanlage und Feuerlöschern.
Cleantech Innovation Park GmbH · Hallstadt · Bayern · Öffentliches Unternehmen
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Kostenlos beobachten →Der Neubau der Cleantech Innovation Park GmbH ist die zweite Baumaßnahme auf dem Campus, an der Michelinstraße in Hallstadt. Das Grundstück ist über die naheliegende A70 bzw. die A73 ab Autobahnkreuz Bamberg gut erreichbar. Das Gebäude ist als viergeschossiger Baukörper ohne Unterkellerung in einer Holz-Hybridbauweise inkl. vorgesetztem Stahlbau geplant. Maximale Gebäudeabmessungen: - max. Gebäudehöhe 16.30m ü. FFB EG (±0.00 = 247,80 ü. NHN) - Gebäudeausdehnung: 41,65m x 26,65m - BGF ca. 3.650m² Die Leistung des AN beinhaltet: 2.328 m Stahlrohr 736 St Sprinkler 7 St Zonenchecks
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Die Angebotsfrist wurde um 4 Kalendertage nach hinten verschoben.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft den Neubau eines viergeschossigen Gebäudes in Holz-Hybridbauweise mit Stahlbauanteil für den Cleantech Innovation Park in Hallstadt.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
100 %, wirtschaftlichster Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Verweis auf § 6a EU Nr. 1 VOB/A
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle vorliegen. Der Nachweis kann gem. § 6a EU VOB/A durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung FB 124) erbracht werden. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Der AG behält sich vor, Nachweise auf Verlangen der Vergabestelle bei Nachunternehmern analog den Nachweisen des Hauptbieters anzufordern.
Verweis auf § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A
Der Bieter muss als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen abgeben. Der Nachweis kann gem. § 6a EU VOB/A durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung FB 124) erbracht werden. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Der AG behält sich vor, Nachweise auf Verlangen der Vergabestelle bei Nachunternehmern analog den Nachweisen des Hauptbieters anzufordern.
Verweis auf § 6a EU Nr. 3 a) VOB/A
Der Bieter muss als ein Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Der Nachweis kann gem. § 6a EU VOB/A durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung FB 124) erbracht werden. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind drei Referenznachweise mit den in Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben vorzulegen. Der AG behält sich vor, Nachweise auf Verlangen der Vergabestelle bei Nachunternehmern analog den Nachweisen des Hauptbieters anzufordern.
Verweis auf § 6a EU Nr. 3 b) VOB/A
Dem Bieter müssen als ein Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann gem. § 6a EU VOB/A durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung FB 124) erbracht werden. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, anzugeben.
Der AG behält sich vor, Nachweise auf Verlangen der Vergabestelle bei Nachunternehmern analog den Nachweisen des Hauptbieters anzufordern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
Auftrag wurde zugeschlagen · 62 Tage nach Fristende
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Basierend auf 805 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Ausschreibung betrifft die Lieferung und Installation von Brandschutzsystemen, einschliesslich einer Sprinkleranlage, Wandhydrantenanlage und Feuerlöschern.
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