AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.07.2026 14:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-483131-2026/

Wartung und Instandhaltung der 16 PE-verwalteten Aufzugsanlagen incl. Notrufmanagement

Notice-ID: ted-483131-2026 · Procedure-ID: 56eecdf1-11ec-49d5-b97d-1e0260910c43

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Hamburg Port Authority AöR, Hamburg
Veröffentlicht
10.07.2026
Frist (Submission)
18.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50700000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Wartung und Instandhaltung von insgesamt 16 Personenaufzügen unterschiedlicher Hersteller an 12 Standorten im Hamburger Hafen in einem einheitlichen Vergabepaket mit dem Ziel, Betriebssicherheit, Verfügbarkeit und eine standortübergreifend koordinierte Leistungserbringung sicherzustellen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die regelmäßige Wartung nach DIN EN 13015, Störungsbeseitigung, Begleitung wiederkehrender Prüfungen (ZÜS), bedarfsbezogene lnstandsetzungsmaßnahmen sowie das Notrufmanagement und die Personenbefreiung, einschließlich Nachweisführung und Dokumentation.

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Beginn
01.01.2027
Verlängerungsoption
bis zu 7× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).