AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Generalumbau der Zentralen Notfallaufnahme zum Integrierten Notfallzentrum am SRH Zentralklinikum Suhl - Leistungen der Technischen Ausrüstung
Stammdaten
- Auftraggeber
- SRH Zentralklinikum Suhl GmbH, Suhl
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
- Frist (Submission)
- 09.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand dieser Vergabe sind ausschließlich die Leistungen der Technischen Ausrüstung. Die anderen Planungen sowie die Projektsteuerung und Projektleitung werden separat und dabei überwiegend ebenfalls europaweit vergeben werden. Mehrfachbewerbungen in Bezug auf die verschiedenen Objekt- und Fachplanungen sind dabei zulässig. Sofern sich jedoch ein Bewerber auf eine oder mehrere Objekt- und/oder Fachplanungen bewirbt, kann er sich zur Vermeidung potentieller Interessenkonflikte (im Auftragsfall) nicht auf die Projektsteuerung/ Projektleitung bewerben. Dabei werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 (alle Anlagengruppen) stufenweise nach Maßgabe von § 2 a des Vertragsentwurfs (Teil C der Vergabeunterlagen) vergeben werden. Es wird zudem (auf der fünften Stufe) folgende Besondere Leistung der Leistungsphase 8 auf Zeithonorarbasis in der Ausführungsphase vergeben: - Überwachung der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Im Übrigen wird hinsichtlich des Leistungsumfangs, der wechselseitigen Pflichten und der Honorierung auf den beigefügten Vertragsentwurf (Teil C der Vergabeunterlagen) verwiesen. Voraussichtlicher Leistungszeitraum für die Technische Ausrüstung ist Oktober 2024 bis 2028.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.09.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.