AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-190df96cfd4-27cbaaafd4597a56) · Abgerufen am 08.10.2026 15:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-484296-2024/

Analytik von Wasserproben HLNUG

Notice-ID: ted-484296-2024 · Procedure-ID: 41852047-98b0-43c1-9c1b-664eea4e03ad

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-, Wiesbaden
Veröffentlicht
09.08.2024
Frist (Submission)
10.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71900000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) beabsichtigt einen Auftrag über die Analytik von Wasserproben im Zeitraum Januar 2025 bis Dezember 2027 zu vergeben. Höchstmenge: •156 Wochenmischproben (Proben "7M "am Main) •78 2-Wochen-Mischproben (Proben "14M "am Main) •117 Stichproben (Proben "E7"am Main) •39 Stichproben (Proben "E28" am Main) An den Terminen der E28-Stichprobe am Main entfällt die E7-Stichprobe, da deren Parameterumfang in der E28-Stichprobe mitenthalten ist. •39 Stichproben (Proben "E28" am Schwarzbach)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.07.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).