AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag LAN-Komponenten 2026 (Alcatel)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Länder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Mainz
- Veröffentlicht
- 13.07.2026
- Frist (Submission)
- 14.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 32422000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 10.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Im Land Rheinland-Pfalz werden innerhalb der Netzwerk-Infrastrukturen der Landesverwaltungen und der sonstigen bezugsberechtigten Stellen in erheblichen Umfang Geräte und Technologie der Her-stellers Alcatel eingesetzt. Aufgrund der bereits vorhandenen umfänglichen Gerätebasis, der bestehenden, langfristigen Ser-viceverpflichtungen und des jeweils vorhandenen umfangreichen technischen Knowhows für Inbe-triebnahme, Management und Pflege von Geräten dieses Herstellers werden hier auch zukünftig Produkte dieses Herstellers verwendet. Zur Vereinfachung des Bestellprozesses für Hardware-, Softwarekomponenten und Services erfolgen Einzelkäufe von Hardware- und Softwarekomponenten und auch die Bedarfsdeckung im Rahmen größerer Migrationsprojekte über Rahmenvereinbarungen. Ausschreibungsgegenstand sind daher Produkte des Herstellers Alcatel und zugehörige Hard-ware- und Softwarekomponenten sowie sämtliche sonstigen, vom Hersteller/BIETER angebotenen Ergänzungen, Erweiterungen und deren jeweilige Nachfolgeprodukte.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 3 Jahre
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 4 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.