AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.07.2026 14:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-485247-2024/

Vergabe von Objekt- und Fachplanungsleistungen Erweiterung der Feuerwehrwache in Willsbach-Obersulm

Notice-ID: ted-485247-2024 · Procedure-ID: 797aae28-cbf6-4097-b452-0e8930bc7bf0

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Obersulm
Veröffentlicht
12.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Erweiterung der Feuerwehrwache in Obersulm im Ortsteil Willsbach. Das vorhandene Bestandsgebäude der Feuerwehr im Ortsteil Willsbach wurde im Jahr 1998 erbaut. Verkehrlich ist es durch die (Hauptstraße) über eine eigene Zufahrt erschlossen. Das Bestandsgebäude ist von ausreichenden Verkehrsflächen umgeben, die teilweise zum Parken der Feuerwehrangehörigen und als Übungshof zur Verfügung stehen. Das Feuerwehrgebäude verfügt über eine Fahrzeughalle mit insgesamt 4 Stellplätzen und einem Waschplatz. Mit dieser Ausschreibung sollen Planungsleistungen beschafft werden, auf deren Grundlage das Bestandsgebäude der Feuerwehrwache mit Räumlichkeiten für die Verwaltung und Umkleiden der Einsatzkräfte erweitert wird. Zudem sollen drei weitere Stellplätze und eine neue, eingehauste Waschhalle entstehen und ebenfalls an das Bestandsgebäude angebaut werden. Der eingehauste Waschplatz soll über ein Feuerwehrfahrzeugstellplatz verfügen. Ferner ist eine zweite verkehrliche Zufahrt über die Außenanlagen als weitere Wegeverbindung zur Affaltracher Straße planerisch vorzusehen. Durch die Neuordnung des Grundstücks erforderliche bauplanerischen Änderungen werden durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans im Jahr 2024 vom gemeindlichen Bauamt umgesetzt und das erforderliche Verfahren gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt. Für die Ausführung der Fachplanungsleistung der TGA HLS ist zu berücksichtigen, dass die bisherige Heizungsart mittels Ölheizung im Bestandsgebäude bestehen bleibt und diese Wärmeversorgung der Erweiterungsbauten dienen soll. Eine Wärmeversorgung über ein Nah- oder Fernwärmenetz wird nach den Vorstellungen der Gemeinde zum Zeitpunkt des Anbaus noch nicht realisiert. Bzgl. der Fachplanungsleistung der TGA Elektro wird darauf hingewiesen, dass die Anlagengruppe der Förderanlagen nicht Auftragsgegenstand ist, da kein Aufzug o. ä. realisiert werden soll. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen der Leistungsbilder der HOAI 2021 im Umfang der Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 3-8 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (Hinweis: Es soll keine neue Heizung eingebaut werden, da an die bestehende Ölheizung im Bestandsgebäude angeschlossen werden soll und diese ggf. zu erweitern ist.) • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (keine Förderanlagen, weil kein Aufzug.) Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentliche Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Finanzierung über Ausgleichsstock und VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (Z-Feu) zwingend zu beachten. Die Bescheide liegen noch nicht vor. Die Anträge werden noch gestellt. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 4.800.000,00 EUR brutto zur Verfügung (Kostenobergrenze). Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Bei darüber hinausgehenden Kosten der KG 300-400 ist die Finanzierung des Vorhabens nicht mehr gegeben. — Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Erweiterung der Feuerwehrwache in Obersulm im Ortsteil Willsbach. Das vorhandene Bestandsgebäude der Feuerwehr im Ortsteil Willsbach wurde im Jahr 1998 erbaut. Verkehrlich ist es durch die (Hauptstraße) über eine eigene Zufahrt erschlossen. Das Bestandsgebäude ist von ausreichenden Verkehrsflächen umgeben, die teilweise zum Parken der Feuerwehrangehörigen und als Übungshof zur Verfügung stehen. Das Feuerwehrgebäude verfügt über eine Fahrzeughalle mit insgesamt 4 Stellplätzen und einem Waschplatz. Mit dieser Ausschreibung sollen Planungsleistungen beschafft werden, auf deren Grundlage das Bestandsgebäude der Feuerwehrwache mit Räumlichkeiten für die Verwaltung und Umkleiden der Einsatzkräfte erweitert wird. Zudem sollen drei weitere Stellplätze und eine neue, eingehauste Waschhalle entstehen und ebenfalls an das Bestandsgebäude angebaut werden. Der eingehauste Waschplatz soll über ein Feuerwehrfahrzeugstellplatz verfügen. Ferner ist eine zweite verkehrliche Zufahrt über die Außenanlagen als weitere Wegeverbindung zur Affaltracher Straße planerisch vorzusehen. Durch die Neuordnung des Grundstücks erforderliche bauplanerischen Änderungen werden durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans im Jahr 2024 vom gemeindlichen Bauamt umgesetzt und das erforderliche Verfahren gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt. Für die Ausführung der Fachplanungsleistung der TGA HLS ist zu berücksichtigen, dass die bisherige Heizungsart mittels Ölheizung im Bestandsgebäude bestehen bleibt und diese Wärmeversorgung der Erweiterungsbauten dienen soll. Eine Wärmeversorgung über ein Nah- oder Fernwärmenetz wird nach den Vorstellungen der Gemeinde zum Zeitpunkt des Anbaus noch nicht realisiert. Bzgl. der Fachplanungsleistung der TGA Elektro wird darauf hingewiesen, dass die Anlagengruppe der Förderanlagen nicht Auftragsgegenstand ist, da kein Aufzug o. ä. realisiert werden soll. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen der Leistungsbilder der HOAI 2021 im Umfang der Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 3-8 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (Hinweis: Es soll keine neue Heizung eingebaut werden, da an die bestehende Ölheizung im Bestandsgebäude angeschlossen werden soll und diese ggf. zu erweitern ist.) • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (keine Förderanlagen, weil kein Aufzug.) Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentliche Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Finanzierung über Ausgleichsstock und VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (Z-Feu) zwingend zu beachten. Die Bescheide liegen noch nicht vor. Die Anträge werden noch gestellt. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 4.800.000,00 EUR brutto zur Verfügung (Kostenobergrenze). Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Bei darüber hinausgehenden Kosten der KG 300-400 ist die Finanzierung des Vorhabens nicht mehr gegeben. — Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Erweiterung der Feuerwehrwache in Obersulm im Ortsteil Willsbach. Das vorhandene Bestandsgebäude der Feuerwehr im Ortsteil Willsbach wurde im Jahr 1998 erbaut. Verkehrlich ist es durch die (Hauptstraße) über eine eigene Zufahrt erschlossen. Das Bestandsgebäude ist von ausreichenden Verkehrsflächen umgeben, die teilweise zum Parken der Feuerwehrangehörigen und als Übungshof zur Verfügung stehen. Das Feuerwehrgebäude verfügt über eine Fahrzeughalle mit insgesamt 4 Stellplätzen und einem Waschplatz. Mit dieser Ausschreibung sollen Planungsleistungen beschafft werden, auf deren Grundlage das Bestandsgebäude der Feuerwehrwache mit Räumlichkeiten für die Verwaltung und Umkleiden der Einsatzkräfte erweitert wird. Zudem sollen drei weitere Stellplätze und eine neue, eingehauste Waschhalle entstehen und ebenfalls an das Bestandsgebäude angebaut werden. Der eingehauste Waschplatz soll über ein Feuerwehrfahrzeugstellplatz verfügen. Ferner ist eine zweite verkehrliche Zufahrt über die Außenanlagen als weitere Wegeverbindung zur Affaltracher Straße planerisch vorzusehen. Durch die Neuordnung des Grundstücks erforderliche bauplanerischen Änderungen werden durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans im Jahr 2024 vom gemeindlichen Bauamt umgesetzt und das erforderliche Verfahren gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt. Für die Ausführung der Fachplanungsleistung der TGA HLS ist zu berücksichtigen, dass die bisherige Heizungsart mittels Ölheizung im Bestandsgebäude bestehen bleibt und diese Wärmeversorgung der Erweiterungsbauten dienen soll. Eine Wärmeversorgung über ein Nah- oder Fernwärmenetz wird nach den Vorstellungen der Gemeinde zum Zeitpunkt des Anbaus noch nicht realisiert. Bzgl. der Fachplanungsleistung der TGA Elektro wird darauf hingewiesen, dass die Anlagengruppe der Förderanlagen nicht Auftragsgegenstand ist, da kein Aufzug o. ä. realisiert werden soll. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen der Leistungsbilder der HOAI 2021 im Umfang der Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 3-8 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (Hinweis: Es soll keine neue Heizung eingebaut werden, da an die bestehende Ölheizung im Bestandsgebäude angeschlossen werden soll und diese ggf. zu erweitern ist.) • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (keine Förderanlagen, weil kein Aufzug.) Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentliche Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Finanzierung über Ausgleichsstock und VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (Z-Feu) zwingend zu beachten. Die Bescheide liegen noch nicht vor. Die Anträge werden noch gestellt. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 4.800.000,00 EUR brutto zur Verfügung (Kostenobergrenze). Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Bei darüber hinausgehenden Kosten der KG 300-400 ist die Finanzierung des Vorhabens nicht mehr gegeben. — Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Erweiterung der Feuerwehrwache in Obersulm im Ortsteil Willsbach. Das vorhandene Bestandsgebäude der Feuerwehr im Ortsteil Willsbach wurde im Jahr 1998 erbaut. Verkehrlich ist es durch die (Hauptstraße) über eine eigene Zufahrt erschlossen. Das Bestandsgebäude ist von ausreichenden Verkehrsflächen umgeben, die teilweise zum Parken der Feuerwehrangehörigen und als Übungshof zur Verfügung stehen. Das Feuerwehrgebäude verfügt über eine Fahrzeughalle mit insgesamt 4 Stellplätzen und einem Waschplatz. Mit dieser Ausschreibung sollen Planungsleistungen beschafft werden, auf deren Grundlage das Bestandsgebäude der Feuerwehrwache mit Räumlichkeiten für die Verwaltung und Umkleiden der Einsatzkräfte erweitert wird. Zudem sollen drei weitere Stellplätze und eine neue, eingehauste Waschhalle entstehen und ebenfalls an das Bestandsgebäude angebaut werden. Der eingehauste Waschplatz soll über ein Feuerwehrfahrzeugstellplatz verfügen. Ferner ist eine zweite verkehrliche Zufahrt über die Außenanlagen als weitere Wegeverbindung zur Affaltracher Straße planerisch vorzusehen. Durch die Neuordnung des Grundstücks erforderliche bauplanerischen Änderungen werden durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans im Jahr 2024 vom gemeindlichen Bauamt umgesetzt und das erforderliche Verfahren gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt. Für die Ausführung der Fachplanungsleistung der TGA HLS ist zu berücksichtigen, dass die bisherige Heizungsart mittels Ölheizung im Bestandsgebäude bestehen bleibt und diese Wärmeversorgung der Erweiterungsbauten dienen soll. Eine Wärmeversorgung über ein Nah- oder Fernwärmenetz wird nach den Vorstellungen der Gemeinde zum Zeitpunkt des Anbaus noch nicht realisiert. Bzgl. der Fachplanungsleistung der TGA Elektro wird darauf hingewiesen, dass die Anlagengruppe der Förderanlagen nicht Auftragsgegenstand ist, da kein Aufzug o. ä. realisiert werden soll. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen der Leistungsbilder der HOAI 2021 im Umfang der Grundleistungen der • Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 3-8 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (Hinweis: Es soll keine neue Heizung eingebaut werden, da an die bestehende Ölheizung im Bestandsgebäude angeschlossen werden soll und diese ggf. zu erweitern ist.) • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro der Leistungsphasen 1-8 HOAI 2021 (keine Förderanlagen, weil kein Aufzug.) Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung stufenweise erfolgt. Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentliche Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogramms Finanzierung über Ausgleichsstock und VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (Z-Feu) zwingend zu beachten. Die Bescheide liegen noch nicht vor. Die Anträge werden noch gestellt. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung von Neubauten als Anbauten stehen dem Auftraggeber maximal 4.800.000,00 EUR brutto zur Verfügung (Kostenobergrenze). Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Bei darüber hinausgehenden Kosten der KG 300-400 ist die Finanzierung des Vorhabens nicht mehr gegeben.

Vergabe-Status

Auftragnehmer (4)
Bunse GmbH · Heimo Herbel GmbH · Helber + Ruff Beratende Ingenieure PartGmbB · Riemer Planung GmbH
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