AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beschaffung und Integration eines CLS-Managementsystems für das Steuern und Schalten im Niederspannungsnetz für einen grundzuständigen Messstellenbetreiber als Business Process Outsourcing.
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Düsseldorf AG, Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 23.07.2025
- Frist (Submission)
- 25.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Laut dem §14a (BK6-22-300 und BK8-22/010-A) des Energiewirtschaftsgesetzes müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) im Niederspannungsnetz steuerbar gemacht werden. Durch das Herunterregeln (sog. "Dimmen") dieser Verbrauchseinrichtungen, wird das Niederspannungs-Stromnetz entlastet und die Netzstabilität gewährleistet. Neben §14a EnWG legen auch §9 EEG und §19 MsbG, bzw. §29 MsbG sowie Technische Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Grundlagen für das Steuern und Schalten im Niederspannungsnetz. Um diesen Vorgaben nachzukommen ist ein CLS-Management-System notwendig, sodass zu verbauende Steuereinrichtungen administriert und Steuerbefehle von berechtigten Marktteilnehmern verwaltet und umgesetzt werden können. Hierzu gehört insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verwaltung des CLS-Proxy-Kanals und das für den Aufbau des Kanals notwendige Zertifikatsmanagements im Sinne der Public-Key-Infrastructure nach "TR-03109-4 Smart Metering PKI". Das zu beschaffende CLS-Management-System sowie die Bedienung wird als Business Process Outsourcing (BPO) ausgeschrieben.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 36 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.08.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.