AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Entwicklung Grundschulstandort „Lindenschule“, 02977 Hoyerswerda, Los 2 Tragwerksplanung, Los 3 TGA AnlGr 1-3, Los 4 TGA AnlGr 4-5 Objektplanung Gebäude
Stammdaten
- Auftraggeber
- Große Kreisstadt Hoyerswerda, Hoyerswerda
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- Frist (Submission)
- 10.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Entwicklung Grundschulstandort „Lindenschule“, 02977 Hoyerswerda, Los 2 Tragwerksplanung, Los 3 TGA AnlGr 1-3, Los 4 TGA AnlGr 4-5 Objektplanung Gebäude
Lose
3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 2 — Tragwerksplanung
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 5× verlängerbar
Los 3 — Technische Ausrüstung, AnlGr 1-3
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 7× verlängerbar
Los 4 — Technische Ausrüstung, AnlGr 4-5
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 7× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 70 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 10.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).