AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD1HZXG/documents) · Abgerufen am 03.09.2026 16:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-486762-2026/

Umsetzung neues Berechtigungsmanagement - Beratungsleistungen und technische Umsetzung (IAM-System)

Notice-ID: ted-486762-2026 · Procedure-ID: 26c48bd9-6e8d-4526-9956-41ef1d8b4fdf

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Stammdaten

Auftraggeber
Investitionsbank des Landes Brandenburg, Potsdam
Veröffentlicht
30.08.2026
Frist (Submission)
04.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72220000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Dabei wird durch den AG fest vorgegeben: - Das IAM-System existiert noch nicht und muss auf Basis der Software-Lösung dentity Manager, Safeguard for Privileged Passwords und Safeguard for Privileged Sessions des Herstellers One Identity implementiert werden. - Das Betriebsmodell ist ein Software-as-a-Service-Modell (SaaS-Modell) mit der Vorgabe, dass die Software in der Infrastruktur beim Produkt-Hersteller in einem separaten und abgeschlossenen Bereich läuft (das heißt: das IAM-System läuft nicht in der Umgebung des AG und nicht in der Infrastruktur der AN)

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).