AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 02:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-487564-2024/

Stadtführungen für Teilnehmende an politischen Informationsfahrten des Bundespresseamtes nach Berlin für die Jahre 2025 bis 2027 („Stadtführungen Besuchergruppen 2025-2027)

Notice-ID: ted-487564-2024 · Procedure-ID: a0d3dc90-c9fe-42af-912b-dc15cd344f1f

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Stammdaten

Auftraggeber
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Veröffentlicht
12.08.2024
Frist (Submission)
18.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
63514000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
750.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das BPA organisiert jährlich rund 2.500 Informationsfahrten für politisch interessierte Besuchergruppen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach Berlin. Die Gruppengröße umfasst bis zu 50 Personen. Im Rahmen des Aufenthaltes in Berlin ist als Programmpunkt eine Stadtrundfahrt oder ein Stadtrundgang unter politischen Gesichtspunkten durch Berlin vorgesehen. Das BPA beabsichtigt, für die Jahre 2025 bis 2027 jährlich ca. 800 Stadtrundfahrten bzw. Stadtrundgänge (nachfolgend nur noch „Stadtführungen“), deren voraussichtlich Verteilung auf das Jahr der folgenden Tabelle entnommen werden kann, durch einen Auftragnehmer durchführen zu lassen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).