AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von Chlorgas für das Versorgungsgebiet der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH und der Sportbäder Leipzig GmbH
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, Leipzig
- Veröffentlicht
- 23.01.2024
- Frist (Submission)
- 22.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 24962000 — Chemische Erzeugnisse
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Lieferung von Flüssig-Chlor (ca. 13,5 to/ Jahr) für das Versorgungsgebiet der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH Lieferung von Flüssig-Chlor (ca. 14,5 to/ Jahr), Chlorbleichlauge (ca. 22,5 to/ Jahr) und Marmorkies (ca. 14,5 to/ Jahr) für die Sportbäder Leipzig GmbH
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Lieferung von Flüssig-Chlor für das Versorgungsgebiet der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH
- Erfüllungsort
- Stadt Leipzig und Umland
Los 2 — Lieferung von Flüssig-Chlor, Chlorbleichlauge und Marmorkies für die Sportbäder Leipzig GmbH
- Erfüllungsort
- Stadt Leipzig
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.05.2024
- Ende
- 30.04.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.02.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).