AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Erweiterung Kläranlage Melsungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Magistrat der Stadt Melsungen
- Veröffentlicht
- 14.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- IT & Digitalisierung
Beschreibung
Die Stadtwerke Melsungen planen die Sanierung ihrer Kläranlage am nordöstlichen Ortsrand aufgrund einer zu hohen Phosphor-Konzentration im Abwasser. Da mit der bestehenden Anlagenkonfiguration eine weitere Absenkung der Phosphor-Konzentration im Abwasser nicht möglich ist, wurden im Rahmen einer Voruntersuchung mehrere Sanierungskonzepte zur Erweiterung der Kläranlage untersucht und bewertet. Als Vorzugsvariante wurde Variante 4 bestimmt. Diese sieht einen zweistraßigen Betrieb mit einem neuen Belebungsbecken und einem neuen Zwischenklärbecken vor, ohne eine Aufstockung der Tropfkörper vorzunehmen. Konkret sehen die Sanierungsmaßnahmen zum einen den Bau eines neuen Belebungsbeckens mit einem Volumen von 1.300 m³ auf der Fläche der bestehenden Zwischenklärungen I+II vor und zum anderen die Errichtung eines neuen Zwischenklärbeckens mit einem Durchmesser von 24 Metern auf einer freien Fläche neben der bestehenden Zwischenklärung III. Zur Beschickung der beiden Zwischenklärbecken wird zudem ein neues Verteilerbauwerk errichtet, während die bestehenden Zwischenklärungen I+II im Zuge der Umbaumaßnahmen rückgebaut werden und die Ablaufkulisse im bestehenden Zwischenklärbecken optimiert wird. Insgesamt soll durch die Sanierung zukünftig die Minimierung des Austrags von abfiltrierbaren Stoffen aus den Zwischenklärungen erreicht werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ gemäß §§ 41 ff. HOAI, die Fachplanung „Tragwerksplanung“ gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Fachplanung „Technische Ausrüstung“ gemäß §§ 53 ff. HOAI für die gegenständliche Maßnahme der Erweiterung der Kläranlage der Stadtwerke Melsungen. Die Leistungsbilder werden in folgende drei Lose aufgeteilt: - Los 1: Objektplanung „Ingenieurbauwerke“, Lph 1 (tlw.), 3 - 9 gemäß § 43 HOAI - Los 2: Fachplanung „Tragwerksplanung“, Lph 1 - 6 gemäß § 51 HOAI - Los 3: Fachplanung „Technische Ausrüstung“, Lph 3 - 6 gemäß § 55 HOAI Details zu den hier gegenständlichen Leistungen können den Formblättern „VII.14.4 (Leistung/Honorar) Objektplanung Ingenieurbauwerke“, „VII.12.4 (Leistung/Honorar) Fachplanung Tragwerksplanung“, „VII.11.4.1 (Leistung/Honorar) Fachplanung Technische Ausrüstung – Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen“ sowie dem Formblatt „VII.11.4.2 (Leistung/Honorar) Fachplanung Technische Ausrüstung – Starkstromanlagen“ entnommen werden. Details zur gegenständlichen Maßnahme können dem „Vorentwurf Abwasser“ entnommen werden. Die Honorartafeln der HOAI mit Mindest- und Höchstsätzen dienen wie bisher als Grundlage für die Ermittlung des Honorars. Aufgrund des Urteils des EuGH vom 04. Juli 2019 (C-377/17) kann vom AN jedoch auf das ermittelte Honorar eine Minderung oder Erhöhung angeboten werden. Das Honorar für die Leistungen der jeweiligen Leistungsstufe ist zu ermitteln und separat auszuweisen. Das Honorar wird vorläufig ermittelt. Es gelten die Grundlagen des Honorars nach HOAI. Es ist entsprechend der beschriebenen Losaufteilung möglich, dass die Leistungen zu Los 1, Los 2 und Los 3 durch einen Auftragnehmer ausgeführt werden. Der Auftraggeber gewährt die Möglichkeit einer rabattierten Loskombination (sog. Koppelungsnachlass). Der Auftraggeber beabsichtigt den Zuschlag auf die wirtschaftlichste Loskombination unter Berücksichtigung des Koppelungsnachlasses zu erteilen, unabhängig davon, ob darin jedes einzelne Teillos das jeweils wirtschaftlichste/günstigste Angebot darstellt („echte Loskombination“). — Die Stadtwerke Melsungen planen die Sanierung ihrer Kläranlage am nordöstlichen Ortsrand aufgrund einer zu hohen Phosphor-Konzentration im Abwasser. Da mit der bestehenden Anlagenkonfiguration eine weitere Absenkung der Phosphor-Konzentration im Abwasser nicht möglich ist, wurden im Rahmen einer Voruntersuchung mehrere Sanierungskonzepte zur Erweiterung der Kläranlage untersucht und bewertet. Als Vorzugsvariante wurde Variante 4 bestimmt. Diese sieht einen zweistraßigen Betrieb mit einem neuen Belebungsbecken und einem neuen Zwischenklärbecken vor, ohne eine Aufstockung der Tropfkörper vorzunehmen. Konkret sehen die Sanierungsmaßnahmen zum einen den Bau eines neuen Belebungsbeckens mit einem Volumen von 1.300 m³ auf der Fläche der bestehenden Zwischenklärungen I+II vor und zum anderen die Errichtung eines neuen Zwischenklärbeckens mit einem Durchmesser von 24 Metern auf einer freien Fläche neben der bestehenden Zwischenklärung III. Zur Beschickung der beiden Zwischenklärbecken wird zudem ein neues Verteilerbauwerk errichtet, während die bestehenden Zwischenklärungen I+II im Zuge der Umbaumaßnahmen rückgebaut werden und die Ablaufkulisse im bestehenden Zwischenklärbecken optimiert wird. Insgesamt soll durch die Sanierung zukünftig die Minimierung des Austrags von abfiltrierbaren Stoffen aus den Zwischenklärungen erreicht werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ gemäß §§ 41 ff. HOAI, die Fachplanung „Tragwerksplanung“ gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Fachplanung „Technische Ausrüstung“ gemäß §§ 53 ff. HOAI für die gegenständliche Maßnahme der Erweiterung der Kläranlage der Stadtwerke Melsungen. Die Leistungsbilder werden in folgende drei Lose aufgeteilt: - Los 1: Objektplanung „Ingenieurbauwerke“, Lph 1 (tlw.), 3 - 9 gemäß § 43 HOAI - Los 2: Fachplanung „Tragwerksplanung“, Lph 1 - 6 gemäß § 51 HOAI - Los 3: Fachplanung „Technische Ausrüstung“, Lph 3 - 6 gemäß § 55 HOAI Details zu den hier gegenständlichen Leistungen können den Formblättern „VII.14.4 (Leistung/Honorar) Objektplanung Ingenieurbauwerke“, „VII.12.4 (Leistung/Honorar) Fachplanung Tragwerksplanung“, „VII.11.4.1 (Leistung/Honorar) Fachplanung Technische Ausrüstung – Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen“ sowie dem Formblatt „VII.11.4.2 (Leistung/Honorar) Fachplanung Technische Ausrüstung – Starkstromanlagen“ entnommen werden. Details zur gegenständlichen Maßnahme können dem „Vorentwurf Abwasser“ entnommen werden. Die Honorartafeln der HOAI mit Mindest- und Höchstsätzen dienen wie bisher als Grundlage für die Ermittlung des Honorars. Aufgrund des Urteils des EuGH vom 04. Juli 2019 (C-377/17) kann vom AN jedoch auf das ermittelte Honorar eine Minderung oder Erhöhung angeboten werden. Das Honorar für die Leistungen der jeweiligen Leistungsstufe ist zu ermitteln und separat auszuweisen. Das Honorar wird vorläufig ermittelt. Es gelten die Grundlagen des Honorars nach HOAI. Es ist entsprechend der beschriebenen Losaufteilung möglich, dass die Leistungen zu Los 1, Los 2 und Los 3 durch einen Auftragnehmer ausgeführt werden. Der Auftraggeber gewährt die Möglichkeit einer rabattierten Loskombination (sog. Koppelungsnachlass). Der Auftraggeber beabsichtigt den Zuschlag auf die wirtschaftlichste Loskombination unter Berücksichtigung des Koppelungsnachlasses zu erteilen, unabhängig davon, ob darin jedes einzelne Teillos das jeweils wirtschaftlichste/günstigste Angebot darstellt („echte Loskombination“). — Die Stadtwerke Melsungen planen die Sanierung ihrer Kläranlage am nordöstlichen Ortsrand aufgrund einer zu hohen Phosphor-Konzentration im Abwasser. Da mit der bestehenden Anlagenkonfiguration eine weitere Absenkung der Phosphor-Konzentration im Abwasser nicht möglich ist, wurden im Rahmen einer Voruntersuchung mehrere Sanierungskonzepte zur Erweiterung der Kläranlage untersucht und bewertet. Als Vorzugsvariante wurde Variante 4 bestimmt. Diese sieht einen zweistraßigen Betrieb mit einem neuen Belebungsbecken und einem neuen Zwischenklärbecken vor, ohne eine Aufstockung der Tropfkörper vorzunehmen. Konkret sehen die Sanierungsmaßnahmen zum einen den Bau eines neuen Belebungsbeckens mit einem Volumen von 1.300 m³ auf der Fläche der bestehenden Zwischenklärungen I+II vor und zum anderen die Errichtung eines neuen Zwischenklärbeckens mit einem Durchmesser von 24 Metern auf einer freien Fläche neben der bestehenden Zwischenklärung III. Zur Beschickung der beiden Zwischenklärbecken wird zudem ein neues Verteilerbauwerk errichtet, während die bestehenden Zwischenklärungen I+II im Zuge der Umbaumaßnahmen rückgebaut werden und die Ablaufkulisse im bestehenden Zwischenklärbecken optimiert wird. Insgesamt soll durch die Sanierung zukünftig die Minimierung des Austrags von abfiltrierbaren Stoffen aus den Zwischenklärungen erreicht werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ gemäß §§ 41 ff. HOAI, die Fachplanung „Tragwerksplanung“ gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Fachplanung „Technische Ausrüstung“ gemäß §§ 53 ff. HOAI für die gegenständliche Maßnahme der Erweiterung der Kläranlage der Stadtwerke Melsungen. Die Leistungsbilder werden in folgende drei Lose aufgeteilt: Los 1: Objektplanung „Ingenieurbauwerke“, Lph 1 (tlw.), 3 - 9 gemäß § 43 HOAI Los 2: Fachplanung „Tragwerksplanung“, Lph 1 - 6 gemäß § 51 HOAI Los 3: Fachplanung „Technische Ausrüstung“, Lph 3 - 6 gemäß § 55 HOAI Details zu den hier gegenständlichen Leistungen können den Formblättern „VII.14.4 (Leistung/Honorar) Objektplanung Ingenieurbauwerke“, „VII.12.4 (Leistung/Honorar) Fachplanung Tragwerksplanung“, „VII.11.4.1 (Leistung/Honorar) Fachplanung Technische Ausrüstung – Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen“ sowie dem Formblatt „VII.11.4.2 (Leistung/Honorar) Fachplanung Technische Ausrüstung – Starkstromanlagen“ entnommen werden. Details zur gegenständlichen Maßnahme können dem „Vorentwurf Abwasser“ entnommen werden. Die Honorartafeln der HOAI mit Mindest- und Höchstsätzen dienen wie bisher als Grundlage für die Ermittlung des Honorars. Aufgrund des Urteils des EuGH vom 04. Juli 2019 (C-377/17) kann vom AN jedoch auf das ermittelte Honorar eine Minderung oder Erhöhung angeboten werden. Das Honorar für die Leistungen der jeweiligen Leistungsstufe ist zu ermitteln und separat auszuweisen. Das Honorar wird vorläufig ermittelt. Es gelten die Grundlagen des Honorars nach HOAI. Es ist entsprechend der beschriebenen Losaufteilung möglich, dass die Leistungen zu Los 1, Los 2 und Los 3 durch einen Auftragnehmer ausgeführt werden. Der Auftraggeber gewährt die Möglichkeit einer rabattierten Loskombination (sog. Koppelungsnachlass). Der Auftraggeber beabsichtigt den Zuschlag auf die wirtschaftlichste Loskombination unter Berücksichtigung des Koppelungsnachlasses zu erteilen, unabhängig davon, ob darin jedes einzelne Teillos das jeweils wirtschaftlichste/günstigste Angebot darstellt („echte Loskombination“).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor