AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.04.2026 16:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-489347-2024/

Deutschland – Archivierung – EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zu Scandienstleistungen/Aktendigitalisierung

Notice-ID: ted-489347-2024

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
ITEBO GmbH
Veröffentlicht
14.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79995100 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die ITEBO GmbH plant die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zu Scandienstleistungen/ Aktendigitalisierungen. Die Rahmenvereinbarung kann durch die ITEBO GmbH selbst sowie für alle Gesellschafter der ITEBO GmbH genutzt werden, wobei die ITEBO GmbH die notwendigen Leistungen aus der Rahmenvereinbarung bedarfsweise abruft, koordiniert und die Abrechnung mit den jeweiligen Gesellschaftern vornimmt. Zu den Leistungen gehören insbesondere: — Transport der Aktenbehälter; — Rücktransport der Akten. Digitalisierung: — Vorbereiten der Dokumente; — Beidseitiges Scannen der Dokumente; — Übergabe der Daten an das Dokumentenmanagementsystem (Metadaten); — Teilweise Zwischenlagerung der digitalisierten Akten; — Entsorgung von „Verbrauchsmaterial“. Nebenleistungen/Vorgaben an die Auftragsdurchführung: — Schulung der Mitarbeiter der ITEBO sowie der Mitarbeiter der jeweiligen Institutionen (Aktenstandorte). Speicherung der Daten auf einem Datenserver in Deutschland. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).