AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.07.2026 17:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-489734-2026/

Reinigung Dienstgebäude MBK & Staatl. Förderschule Lebach

Notice-ID: ted-489734-2026 · Procedure-ID: bc99c6c4-829e-4185-9785-69b56d9facad

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Bildung und Kultur, Saarbrücken
Veröffentlicht
13.07.2026
Frist (Submission)
14.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90919300 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ausgeschrieben ist die Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude des Ministeriums für Bildung und Kultur, Trierer Str. 33, 66111 Saarbrücken. Ausgeschrieben ist die Unterhalts- und Grundreinigung an den Staatlichen Förderschulen Sehen bzw. Hören in 66822 Lebach, Dillinger Str. 69. Die Aufmaße über die zu reinigenden Flächen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los Dienstgebäude MBK

Erfüllungsort
Saarbrücken

Los 2 — Los Staatl. Förderschule Lebach

Erfüllungsort
Lebach

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).