AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 20:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-492019-2025/

Erneuerung Hörunterstützungssyteme

Notice-ID: ted-492019-2025 · Procedure-ID: 73cb7cf8-0384-4887-a8a9-3cfec0e407a9

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
SchulCentrum Augustinum gGmbH, München
Veröffentlicht
25.07.2025
Frist (Submission)
01.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32570000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erneuerung und Modernisierung der Hörunterstützungssysteme an der Samuel-Heinicke-Fachoberschule und der Samuel-Heinicke-Realschule in München. Im Rahmen des Projekts werden moderne Hörunterstützungssysteme auf Basis der Phonak Roger-und Auracast-Technologie installiert. Die Maßnahme umfasst:-Integration neuer Funksender und Mikrofone in allen Klassenzimmern und Fachräumen-Integration moderner Lautsprechersysteme zur Verbesserung der Sprachverständlichkeit-Implementierung von Synchronisationseinheiten zur Vereinfachung der Nutzung-Ausstattung und Inbetriebnahme aller individuellen Hörbedarfe der Schüler:innen-Service- und Support-Vertrag über einen Zeitraum von 5 Jahren für beide Standorte

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
26.11.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
54 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).