AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXVHYRHYT91BSSPE/documents) · Abgerufen am 07.09.2026 05:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-492394-2025/

Sanierung und Erweiterung Karl-Brauckmann-Schule: Lüftung BA1

Notice-ID: ted-492394-2025 · Procedure-ID: d3fbdb96-d790-4acb-bef3-2c2f2ce867ae

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Unna - Der Landrat, Unna
Veröffentlicht
24.07.2025
Frist (Submission)
26.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Für den Bauabschnitt 1 werden die nachfolgend aufgelisteten Lüftungsanlagen geplant: - Lüftungsanlage 1: Verwaltung Bauteil A (Volumenstrom 1.730 m3/h) - Lüftungsanlage 2: WC Gebäude A (Volumenstrom 610 m3/h) - Lüftungsanlage 3: Klassen Gebäude A (Volumenstrom 3.000 m3/h) - Lüftungsanlage 4: Küche/ Mensa Gebäude A (Volumenstrom 1.900 m3/h) - Lüftungsanlage 5: Sporthalle (Volumenstrom 2.000 m3/h) - Lüftungsanlage 6: Umkleiden (Volumenstrom 1.680 m3/h) - Lüftungsanlage 9: Forum Gebäude B (Volumenstrom 1.820 m3/h) - Kältetechnik - Splitklimaanlagen Technikräume Wartungsvertrag

Vertragslaufzeit

Beginn
20.10.2025
Ende
11.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).