AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lichtenfels – Breitbandausbau FTTB Glasfasernetz – Objektplanung Ingenieurbauwerke
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Lichtenfels, vertreten durch den 1. Bürgermeister Hr. Andreas Hügerich, Lichtenfels
- Veröffentlicht
- 13.08.2024
- Frist (Submission)
- 06.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Lichtenfels plant den Breitbandausbau eines FTTB-Glasfasernetzesin Lichtenfels. ● Die Durchführung soll im Betreibermodell nach BayGiBitR erfolgen, wobei diebaulichen Maßnahmen (Tiefbau mit Leitungs-bau) in Verantwortung der Stadt Lichtenfelserfolgen. ● Grundlage für die Bearbeitung sind der FTTB-Masterplan und das geförderteErschließungsgebiet. ● Der Umfang der ausgeschriebenen Leistung beinhaltet u.a. folgendeTeilleistungen: Planungsprozess | Beschaffungsprozess | Bauleitung / -überwachung |Dokumentation | Projektabschlussbesprechung | Projektorganisation / Kommunikation ● Dievorläufig geschätzten Gesamtkosten werden mit ca. 4,9 Mio. € netto angenommen (ohnePlanungskosten). ● Es handelt sich um eine nach dem Bay. Förderprogramm BayGiBitgeförderte Maßnahme. ● Ein Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom GmbH liegtbereits vor. ● Kennzahlen: ca. 660 Anschlüsse | Trassenlänge öffentlicher Grund: ca. 16 km |Trassenlänge privater Grund: ca. 10 km ● Terminvorschau: Start umgehend nach AbschlussVerfahren / nach Beauftragung | Planungsprozess 2024 | Ausschreibung / VergabeBauleistungen 15.10.2024 bis 30.11.2024 (wg. Förderung) | Bauausführung ab 2025 inAbschnitten
Vertragslaufzeit
- Periode
- 1100 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.