AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.05.2026 09:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-492852-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für den Erweiterungsbau Grundschule Brakel

Notice-ID: ted-492852-2025 · Procedure-ID: 35f0d674-b65a-49d3-b46a-d578ae9ceb79

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Brakel
Veröffentlicht
28.07.2025
Frist (Submission)
27.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Stadt Brakel („Auftraggeberin“) beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus in Holzrahmenbauweise zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter an der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Brakel („SGGS“). Der Schulstandort befindet an der Klöckerstraße 25 in Brakel. Die SGGS ist eine der größten Grundschulen in NRW mit ca. 670 Schülerinnen und Schülern. Den hier betroffenen Hauptstandort im Stadtgebiet Brakel besuchen zurzeit ca. 560 Schülerinnen und Schüler, verteilt auf 24 Klassen. Es werden zwei Formen der Betreuung angeboten: Zum einen gibt es eine Betreuung bis 13:30 Uhr, am Hauptstandort wird zudem im Rahmen der Integrativen Offenen Ganztagsschule („IOGS“) eine Betreuung bis 16:00 Uhr angeboten, in der die Kinder zu Mittag essen, ihre Hausaufgaben erledigen, aber auch an nachmittäglichen Freizeitangeboten in Form verschiedener Arbeitsgemeinschaften und Projekten sowie der Ferienbetreuung teilnehmen können. . Für das Bauvorhaben sucht die Auftraggeberin Fachplaner für die Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) für die Leistungsphasen 1 - 8. Für die Planung des Leistungsbildes Fachplanung der Technischen Ausrüstung sucht die Auftraggeberin mit dieser Ausschreibung Vertragspartner. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben: • Die Planung der Anlagengruppen Abwasser- und Wasseranlagen, Wärmeversorgungsanlagen und lufttechnische Anlagen bilden Los 1. • Die Planung der Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und der Gebäudeautomation bilden Los 2. . Die Einzelheiten des Leistungsumfangs der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu diesem Verfahren. Es erfolgt in beiden Losen eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Der Auftrag wird zunächst fest für die Leistungsphasen 1 bis 4 (Stufe 1) erteilt. Die nachfolgenden Stufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 (Stufe 2) und die Leistungsphase 8 (Stufe 3). Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Beauftragung der Leistungen der Stufen 2 und 3 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistung der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Aus der stufen weisen Beauftragung kann der jeweilige Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. . Die Auftraggeberin hat bereits durch ein beauftragtes Planungsbüro die Leistungsphasen 1 bis 2 für das Leistungsbild Gebäude/Innenräume erarbeiten lassen. Die Leistungsphasen 3 - 8 des Leistungsbildes „Objektplanung Gebäude/Innenräume“ und das Leistungsbild Tragwerksplanung wurden bereits beauftragt. Die Vergabeverfahren weiterer Fachplanungen, wie Brandschutzgutachten, Schallschutzgutachten, Wärmeschutznachweis, Entwässerungsantrag mit Einleitungsgenehmigung ins Gewässer, werden parallel zur Auftragserteilung in dem hiesigen Vergabeverfahren abgeschlossen sein. . Die Auftraggeberin erwartet, dass die künftigen Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnen. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Stufe 1) sind kurzfristig im September / Oktober 2025 umzusetzen. Der Fertigstellungstermin der Gesamtbaumaßnahme ist für den 01.09.2026 geplant. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten von Fertigstellungsterminen nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hiermit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist. — Die Stadt Brakel („Auftraggeberin“) beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus in Holzrahmenbauweise zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter an der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Brakel („SGGS“). Der Schulstandort befindet an der Klöckerstraße 25 in Brakel. Die SGGS ist eine der größten Grundschulen in NRW mit ca. 670 Schülerinnen und Schülern. Den hier betroffenen Hauptstandort im Stadtgebiet Brakel besuchen zurzeit ca. 560 Schülerinnen und Schüler, verteilt auf 24 Klassen. Es werden zwei Formen der Betreuung angeboten: Zum einen gibt es eine Betreuung bis 13:30 Uhr, am Hauptstandort wird zudem im Rahmen der Integrativen Offenen Ganztagsschule („IOGS“) eine Betreuung bis 16:00 Uhr angeboten, in der die Kinder zu Mittag essen, ihre Hausaufgaben erledigen, aber auch an nachmittäglichen Freizeitangeboten in Form verschiedener Arbeitsgemeinschaften und Projekten sowie der Ferienbetreuung teilnehmen können. . Für das Bauvorhaben sucht die Auftraggeberin Fachplaner für die Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) für die Leistungsphasen 1 - 8. Für die Planung des Leistungsbildes Fachplanung der Technischen Ausrüstung sucht die Auftraggeberin mit dieser Ausschreibung Vertragspartner. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben: • Die Planung der Anlagengruppen Abwasser- und Wasseranlagen, Wärmeversorgungsanlagen und lufttechnische Anlagen bilden Los 1. • Die Planung der Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und der Gebäudeautomation bilden Los 2. . Die Einzelheiten des Leistungsumfangs der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu diesem Verfahren. Es erfolgt in beiden Losen eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Der Auftrag wird zunächst fest für die Leistungsphasen 1 bis 4 (Stufe 1) erteilt. Die nachfolgenden Stufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 (Stufe 2) und die Leistungsphase 8 (Stufe 3). Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Beauftragung der Leistungen der Stufen 2 und 3 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistung der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Aus der stufen weisen Beauftragung kann der jeweilige Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. . Die Auftraggeberin hat bereits durch ein beauftragtes Planungsbüro die Leistungsphasen 1 bis 2 für das Leistungsbild Gebäude/Innenräume erarbeiten lassen. Die Leistungsphasen 3 - 8 des Leistungsbildes „Objektplanung Gebäude/Innenräume“ und das Leistungsbild Tragwerksplanung wurden bereits beauftragt. Die Vergabeverfahren weiterer Fachplanungen, wie Brandschutzgutachten, Schallschutzgutachten, Wärmeschutznachweis, Entwässerungsantrag mit Einleitungsgenehmigung ins Gewässer, werden parallel zur Auftragserteilung in dem hiesigen Vergabeverfahren abgeschlossen sein. . Die Auftraggeberin erwartet, dass die künftigen Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnen. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Stufe 1) sind kurzfristig im September / Oktober 2025 umzusetzen. Der Fertigstellungstermin der Gesamtbaumaßnahme ist für den 01.09.2026 geplant. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten von Fertigstellungsterminen nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hiermit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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