AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen des Bestattungswesens – Transport von toten Personen im Polizeiauftrag für das Polizeipräsidium Oberpfalz
Stammdaten
- Auftraggeber
- Polizeipräsidium Oberpfalz
- Veröffentlicht
- 28.07.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 98370000 — Sonstige Dienstleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 45.000 €
Beschreibung
Leistungsgegenstand der Ausschreibung „Transport von toten Personen im Polizeiauftrag“ ist die Bergung und der Transport von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 Satz 1 Bestattungsgesetz (BestG) im Bereich der Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberpfalz (Auftraggeber (AG)). Der Polizeiliche Auftrag umfasst die Bergung und Transport von Leichen und gem. Punkt 1.2. Leistungsbeschreibung und der Transport zum Obduktionsort (Obduktionsfahrt) gem. Punkt 1.3. Leistungsbeschreibung. Die hygienische Totenversorgung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Übermittlung von Transportaufträgen auf Wunsch der Angehörigen der verstorbenen Person ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Leichen sind pietätvoll und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu behandeln, um spätere Untersuchungen nicht zu verfälschen. Die Losbezeichnung gibt an, für welchen räumlichen Bereich die Dienstleistung erbracht werden soll (z.B. das Gebiet der PI Waldsassen mit GPG). Die genaue örtliche Beschreibung des Loses finden Sie in Anlage 1_Losaufteilung. Bergung der Leiche(n)/-teile unter normalen Bedingungen, d.h. in zugänglichem Gelände/Wohnbereichen, bei regulärem Verwesungsgrad und normalem Gewicht/normalen Körperabmessungen. Bei Abweichungen hiervon sh. „Zuschläge“. Der AN ist verpflichtet, unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche, jede Bergung und den anschließenden Transport durchzuführen. Transport zum, von der zuständigen Polizeidienststelle bestimmten, nächstgelegenen geeigneten Verwahrort. Eine Obduktion wurde angeordnet. Die tote Person ist in diesem Fall zum Obduktionsort zu transportieren (Obduktionsfahrt). Der Transport vom Verwahrort zum Obduktionsort Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Institut für Rechtsmedizin Universitätsstr. 22 91054 Erlangen Die Leistungserbringung hat immer mit mind. zwei (2) Personen Bestattungspersonal zu erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nur Personal einzusetzen, das die Grundsätze einer würdevollen Behandlung von Toten beachtet. Die Vorgaben der DIN 15017 über Bestatter, Bestattungspersonal, Bergung, Transport und Überführung von Leichen sind einzuhalten. Zur Durchführung der Bergung und des Transports einer Leiche und der Obduktionsfahrt hat der AN pro Los ausreichend und qualifiziertes Personal (mind. zwei Personen), das über eine fachliche Weiterbildung in Hygienevorschriften und den Umgang mit Verstorbenen verfügt oder eine mindestens zweijährige Berufsausübung in dieser Tätigkeit nachweisen kann, zur Verfügung zu stellen. Der Bieter muss über mindestens ein (1) einsatzbereites Leichentransportfahrzeug verfügen, das schwerpunktmäßig für den Transport von „Polizeileichen“ eingesetzt werden kann. Die Fahrzeuge müssen entsprechend der DIN 75081 (Bestattungskraftwagen BKW) ausgerüstet sein und jeweils über mindestens zwei (2) für den Leichentransport geeignete, auslaufgeschützte Behältnisse verfügen. Sofern der Auftragnehmer auf mehr als ein Los den Zuschlag erhält, muss gewährleistet sein, dass jeweils ausreichend Fahrzeuge und Personal (mind. ein (1) Fahrzeug und zwei (2) Personen je Los) vorhanden sind und zur Verfügung stehen. Bei der Bewerbung um mehrere Lose muss ebenfalls sichergestellt sein, dass hinsichtlich des/der verwendeten Fahrzeuge Polizeiaufträge bevorzugt ausgeführt werden können. Der Auftragnehmer gewährleistet die ständige Erreichbarkeit zur Auftragsannahme (Rund um die Uhr, an jedem Kalendertag des Jahres) und kurzfristige Verfügbarkeit (sh. Reaktionszeit) der erforderlichen Ressourcen (Fahrzeug und Personal) zur schnellstmöglichen vertraglichen Auftragserfüllung. Der AN verpflichtet sich, dass er die Anfahrt zu jedem beliebigen Auffindeort (innerhalb des jeweiligen Losbereiches) in kürzester Zeit, d.h. innerhalb von 50 Minuten ab Benachrichtigung (bei durchschnittlicher Verkehrs- und Witterungslage) gewährleisten kann (Reaktionszeit). Wenn der AN den Bereich für mehrere Lose abdeckt, muss sichergestellt sein, dass auch mehrere Transporte zeitgleich innerhalb dieser Reaktionszeit durchgeführt werden können. — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 Für das Stadtgebiet Regensburg (Los Nr. 24) gilt folgende Besonderheit: Aufgrund der häufigeren Polizeieinsätze ist es unabdingbar, dass mindestens zwei (2) Fahrzeuge mit entsprechender Besatzung (zwei (2) Personen Bestattungspersonal je Fahrzeug) zur Verfügung stehen, um Polizeiaufträge unverzüglich ausführen zu können. — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1 — sh. LOS 1
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.06.2025
- Vergabeergebnis