AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 21:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-493923-2025/

EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Rüstwagens (RW) für die Ortsfeuerwehr Georgsmarienhütte der Stadt Georgsmarienhütte

Notice-ID: ted-493923-2025 · Procedure-ID: 8d785afd-7ca4-4d39-b7f4-07ebf6f22262

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Georgsmarienhütte, Georgsmarienhütte
Veröffentlicht
24.07.2025
Frist (Submission)
29.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung eines Rüstwagens (RW) für die Ortsfeuerwehr Georgsmarienhütte der Stadt Georgsmarienhütte. Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer 5.1 (LOT-0001 - LOT-0002) aufgeführten Einzelleistungen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Lieferung des Fahrgestells für einen Rüstwagen

Laufzeit
30 Monate

Los 2 — Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Rüstwagen

Laufzeit
39 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).