AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRDY183Y9DRT/documents) · Abgerufen am 04.08.2026 21:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-494810-2024/

Rahmenvertrag über Beschaffung einer ePayment-Lösung

Notice-ID: ted-494810-2024 · Procedure-ID: 3ad5a709-43bf-4245-9370-5b47989ccef5

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität Münster, Münster
Veröffentlicht
14.08.2024
Frist (Submission)
16.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
66000000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die öffentlich-rechtlichen Hochschulen und Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalens beabsichtigten die Einführung einer sogenannten ePayment-Lösung zur Abwicklung hoch-schulverwaltungsbezogener Zahlungen der Studierenden. Das Projekt wird von den beteilig-ten Hochschulen und Universitäten als gemeinsames Kooperationsprojekt durchgeführt. Die Universität Münster führt das Vergabevergabeverfahren im Namen und im Auftrag aller beteiligten Auftraggeber durch. Die Einführung des ePayments zur elektronischen Bezahlung kostenpflichtiger Leistungen im Hochschulkontext dient der Realisierung einer Ende-zu-Ende Digitalisierung nach den Vorgaben des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW). Gegenwärtig sind Zahlungsabläufe an Hochschulen noch mit erhöhtem Aufwand verbunden, der sich beispielsweise aus fehlenden oder falschen Identifikationsmerkmalen, Unter- oder Überzahlungen, Bearbeitungszeiten der Kreditinstitute oder Währungsumrechnungen bei Auslandszahlungen ergibt. Eine ePayment-Lösung soll zur Verschlankung von gebührenrelevanten Verwaltungsprozessen in Studium und Lehre beitragen und als Bindeglied zwischen hochschuleigenen Fachverfahren sowie den Finanzsystemen der Institutionen einen medienbruchfreien Prozessablauf ermöglichen. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines gemeinsamen Rahmenvertrags (EVB-IT Cloud) mit einem Auftragnehmer, der die Beschaffung von ePayment-Lösungen im Rahmen von Einzelabrufen durch die beteiligten Auftraggeber und abrufberechtigten Stellen zum Gegenstand hat. Die ePayment-Lösung wird zunächst im Austausch mit den Teilprojekt-Universitäten entwickelt und dort als erstes in Betrieb genommen. Anschließend werden die Ergebnisse den verbleibenden Hochschulen und Universitäten (abrufberechtigte Stellen) für die Integration ihrer Fachverfahren an die entwickelte bzw. angepasste ePayment-Lösung bereitgestellt. Die ePayment-Lösung setzt folgende Anforderungen der Hochschulen um: - die sichere Abwicklung elektronischer Bezahlungen - von der Initiierung einer Trans-aktion bis zum Abschluss der Transaktion sowie - die Herbeiführung der Begleichung von Forderungen und anfallenden Gebühren aus Verwaltungsdiensten an Hochschulen. Über Schnittstellen soll die ePayment-Lösung in vorhandene Prozesse der Fach- und Finanz-verfahren der teilnehmenden Hochschulen integriert werden, sodass eine Automatisierung der Zahlungsabwicklung über den gesamten Verwaltungsprozess hinweg stattfindet. Die an-gestrebte Funktions- und Arbeitsweise sowie der genaue Leistungsumfang ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
165 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).