AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.07.2026 09:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-495839-2024/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsschutzkleidung

Notice-ID: ted-495839-2024 · Procedure-ID: f0695394-d790-41f6-9c54-0ffa1f4d69b2

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leipzig, Leipzig
Veröffentlicht
16.08.2024
Frist (Submission)
07.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
18100000 — Bekleidung und Textilien
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Geschätztes Rahmen-Volumen
499.187 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
590.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsschutzkleidung

Lose

4 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeits- und Schutzbekleidung

Geschätzter Wert
298.147 €

Los 2 — Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einwegartikel

Geschätzter Wert
114.735 €

Los 3 — Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Forst- und Schnittschutzbekleidung

Geschätzter Wert
62.939 €

Los 4 — Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Medizin- und Pflegebekleidung

Geschätzter Wert
7.377 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).