AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Betreiber- und Sicherheitsdienstleistungen in den Not- und Gemeinschaftsunterkünften des Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Erlangen-Höchstadt, Erlangen
- Veröffentlicht
- 16.08.2024
- Frist (Submission)
- 19.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rahmen-Höchstwert
- 160.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags „Betreiber- und Sicherheitsdienstleistungen in den Not- und Gemeinschaftsunterkünften des Landratsamt Erlangen-Höchstadt“ für die Dauer von 4 Jahren. Dazu sucht das Landratsamt Erlangen-Höchstadt leistungsfähige, flexible und zuverlässige Unternehmen, die über ein spezielles Fachwissen im Betreiber- und Bewachungsdienstleistungssektor verfügen. Die ausgeschriebenen Leistungen dürfen nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die den Qualitätsanforderungen des Landratsamt Erlangen-Höchstadt entsprechen.Die in dieser Ausschreibung aufgezeigten Stundenzahlen stellen Richtwerte aufgrund der bisher gesammelten Erfahrungen dar und können je nach Lage und Gefahreneinschätzung des Einsatzes flexibel nach oben- und unten korrigiert werden.Die zu erbringenden Leistungen in der Ausschreibung umfassen die Betreiberschaft von Not- und Gemeinschaftsunterkünften sowie die Bewachung und Sicherheitsdienstleistung von Not- und Gemeinschaftsunterkünften von diversen Einrichtungen des Landratsamt Erlangen-Höchstadt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 31.01.2025
- Ende
- 31.01.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 84 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.09.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.