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Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung / Betrieb eines betreuungsnahen Wohnens, ambulant betreuter WGs sowie einer Kindertagesstätte in der Nordgauerstraße 2, 96215 Lichtenfels
Stadt Lichtenfels · Lichtenfels · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Die Stadt Lichtenfels ist Eigentümerin eines am südlichen Stadtrand gelegenen Grundstücks mit der Fläche von ca. 8.880 m² (Nordgauerstraße 2, 96215 Lichtenfels), das mit einem ehemaligen Altenheim und einem Blockheizkraftwerk (BHKW) bebaut ist. Der Grundstücksteil mit dem BHKW ist nicht Gegenstand der Grund-stücksübertragung. Das ehemalige Altenheim steht überwiegend leer. Das Erdgeschoss und der Garten werden als provisorische Kindertagesstätte mit drei (3) Gruppen (zwei (2) Kindergartengruppen und eine (1) Krippengruppe) genutzt. Die Stadt Lichtenfels veräußert eine Teilfläche dieses Grundstücks an einen Auftragnehmer. Gegenstand der Veräußerung ist ein Grundstück mit Bauverpflichtung sowie der Verpflichtung des Erwerbers zum anschließenden Betrieb eines betreuungsnahen Wohnens, von ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie einer Kindertagesstätte in der Nordgauerstraße 2, 96215 Lichtenfels (Gesamtvorhaben). Der Auftragnehmer hat das von ihm angebotene Gesamtkonzept umzusetzen. Das Gesamtkonzept besteht aus dem auftragsbezogenen städtebaulichen Ausführungskonzept sowie dem Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept. Das Gesamtkonzept hat eine Nutzung des Grundstücks und der Gebäude primär für ältere Menschen sowie für die Kindertagesstätte vorzusehen. Im Mittelpunkt stehen Wohnen, Betreuung, Pflege und gemeinschaftliches Leben. Das Gesamtkonzept hat insbesondere betreuungsnahes Wohnen, ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie eine Kindertagesstätte vorzusehen. Das Gesamtkonzept hat den Erhalt und die Sanierung mit anschließender Umnutzung des Bestandsgebäudes oder dessen vollständigen oder teilweisen Rückbau mit anschließender Neubebauung darzustellen. Der Anschluss des zu sanierenden bzw. des neu zu errichtenden Gebäudes an das auf dem Grundstück befindliche BHKW der Stadtwerke Lichtenfels ist als Rahmenvorgabe in dem Gesamtkonzept zu berücksichtigen. Mit dem Erwerb des Grundstücks übernimmt der Auftragnehmer als Totalprojektträger die verbindliche Verpflichtun
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung und Betrieb einer sozialen Einrichtung sowie Kita.
- Das Gesamtkonzept muss Wohnen, Betreuung, Pflege für ältere Menschen und eine Kindertagesstätte umfassen.
- Der Bieter muss die Planung, Genehmigung, bauliche Umsetzung und Betriebsführung als Totalprojektträger verantworten.
- Anschluss des Gebäudes an das bestehende Blockheizkraftwerk ist zu berücksichtigen.
- Referenzen und ein detailliertes Gesamtkonzept sind entscheidend für die Angebotsbewertung.
Die Stadt Lichtenfels veräußert ein ca. 8.880 m² großes Grundstück mit einem Bestandsgebäude (ehemaliges Altenheim) und der Verpflichtung zur Sanierung oder Neubebauung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kaufpreis EUR 50 %Preis
Kaufpreis EUR gemäß Anlage 803 "Preisblatt" Das Angebot mit dem höchsten angebotenen Grundstückskauf-preis netto erhält 500,00 preisliche Leistungspunkte. Angebote, die lediglich den vorgegebenen Mindestkaufpreis in Höhe von EUR 1.350.000,- erreichen, erhalten 0,00 preisliche Leistungspunkte. Angebote mit einem Grundstückskaufpreis zwischen dem Mindestkaufpreis und dem höchsten angebotenen Grundstückskaufpreis werden linear interpoliert. Die Bewertung erfolgt nach folgender Formel: Preisliche Leistungspunkte = ((Angebotspreis minus Mindestkaufpreis) / (höchster angebotener Kaufpreis minus Mindestkaufpreis netto)) × 500 Maximal können 500,00 preisliche Leistungspunkte erzielt werden. Angebote unterhalb des Mindestkaufpreises werden ausgeschlossen. Vorgegebener Mindestkaufpreis: EUR 1.350.000,-
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1. Auftragsbezogenes städtebauliches Ausführungskonzept 30 %Qualität
Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes städtebauliches Ausführungskonzept. In diesem städtebaulichen Ausführungskonzept hat der Bieter die von ihm vorgesehene städtebauliche und architektonische Konzeption sowie Projektumsetzung des Vorhabens darzustellen, die er im Falle der Zuschlagserteilung an ihn realisieren wird. In dem städtebaulichen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Zuschlagserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - Städtebauliche Qualität: Bewertet wird, inwieweit das städtebauliche Ausführungskonzept des Bieters eine hochwertige städtebauliche Einbindung des Vorhabens gewährleistet. Hierbei werden insbesondere die Einfügung in das städtebauliche Umfeld, die Qualität der Erschließung, die Anordnung und Unterbringung der Stellplätze sowie die Gestaltung und Aufenthaltsqualität von Begegnungsflächen und Hofsituationen berücksichtigt. (Unterkriterium 1: 0 bis 5 Bewertungspunkte). - Architektur und Klimaadaption: Bewertet wird, inwieweit das städtebauliche Ausführungskonzept des Bieters eine hochwertige architektonische Lösung sowie eine klimaangepasste Bauweise erkennen lässt. Berücksichtigt werden insbesondere die Ausbildung des Baukörpers zur Reduzierung von Fassadenflächen, Maßnahmen des aktiven und passiven Hitzeschutzes, Konzepte zur Regenwasserretention im Gebäude- und Freiraumbereich, die Minimierung versiegelter Flächen sowie Maßnahmen zur Durchgrünung. (Unterkriterium 2: 0 bis 5 Bewertungspunkte). - Projektabwicklung und Umsetzung: Bewertet wird, inwieweit das Konzept eine schlüssige und praktikable Umsetzung des Vorhabens gewährleistet. Berücksichtigt werden insbesondere die Einbindung der Kindertagesstätte in das Gesamtvorhaben, die Sicherstellung des Kita-Betriebs während der Bauzeit oder die vorgesehene Auslagerungslösung, die Schaffung erforderlicher Sozialinfrastrukturen vor Ort, die Benennung und Einbindung eines zentralen Ansprechpartners ("Kümmerer") sowie die Anbindung an das bestehende Blockheizkraftwerk. (Unterkriterium 3: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Der Bieter hat ein städtebauliches Ausführungskonzept einzureichen mit folgendem Umfang: Die textliche Darstellung darf zu jedem Unterkriterium jeweils maximal drei (3) DIN-A-4-Seiten umfassen. Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 1; dann Unterkriterium 2 und schließlich Unterkriterium 3). Der Bieter darf in seinem städtebaulichen Ausführungskonzept auf Skizzen, Bilder und Renderings verweisen. Diese zählen nicht zu dem Umfang der textlichen drei (3) DIN-A-4-Seiten. Angaben ab Seite vier (4) je Unterkriterium bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten (Seite 4 ff.) zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. Der Bieter hat das städtebauliche Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das städtebauliche Ausführungskonzept ist vom Bieter eigen-ständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das auftragsbezogene städtebauliche Ausführungs-konzept wie folgt bezeichnen: Anlage 601_städtebauliches Ausführungskonzept. Sollte das städtebauliche Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seinem städtebaulichen Ausführungskonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem städtebaulichen Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Die erzielten Bewertungspunkte für das Unterkriterium 1, für das Unterkriterium 2 und für das Unterkriterium 3 werden addiert. Je Unterkriterium können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Es können somit maximal 15 Bewertungspunkte für das auftragsbezogene städtebauliche Ausführungskonzept erzielt werden. HINWEIS: Die erreichten Bewertungspunkte (maximal 15 Bewertungspunkte) werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 20. Maximal können für das "auftragsbezogenes städtebauliches Ausführungskonzept" 300,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
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2. Auftragsbezogenes Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekon-zept 20 %Qualität
Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept. In diesem Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept hat der Bieter darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn das vorgesehene betreuungsnahe Wohnen, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie die Kindertagesstätte (= Gesamtvorhaben) realisieren und betreiben wird, um die von dem Auftraggeber angestrebte Betreuung, Pflege und Versorgung älterer Menschen sowie die Kinderbetreuung auf dem von dem Auftraggeber zu veräußernden Grundstück bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat in dem Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept folgende Inhalte darzustellen: - Geplantes Konzept für das betreuungsnahe Wohnen einschließlich der Anzahl der vorgesehenen Wohneinheiten, der vorgesehenen Größendurchmischung sowie etwaiger Begegnungsflächen und sonstiger gemeinschaftsfördernder Angebote; - geplantes Konzept für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften unter Angabe der Anzahl der vorgesehenen Wohngemeinschaften sowie der angebotenen Pflegeplätze; - geplantes Konzept für die Kindertagesstätte unter Angabe der vorgesehenen Betreuungsplätze sowie der wesentlichen organisatorischen und betrieblichen Rahmenbedingungen; - Betriebsphilosophie und Qualitätssicherungskonzept für das Gesamtvorhaben; - Personalkonzept und Qualifikationsanforderungen (für das Gesamtvorhaben); - Benennung und Vorstellung der vorgesehenen Betreiber einschließlich deren Referenzen, Erfahrungen und gegebenenfalls erforderlicher Zulassungen; - Einbindung des Gesamtvorhabens in das regionale und lokale Betreuungs-, Pflege- und Versorgungsnetz. Der Bieter erhält für das Konzept für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften folgende Punkte: Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (PfleWoqG) [Anlage 911] als private Wohnform, in der mehrere pflegebedürftige Personen in einer Wohnung leben und einen gemeinsamen Pflegedienst beauftragen. Es besteht eine strikte rechtliche Trennung von Miet- und Pflegevertrag; die Versorgung gilt als ambulant. Bewertungssystematik: Für die Bewertung werden ausschließlich Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften berücksichtigt. Der Bieter hat folgende Vorgaben zu beachten: - Es dürfen höchstens zwei (2) ambulant betreute Wohngemeinschaften angeboten werden. - Jede ambulant betreute Wohngemeinschaft darf höchstens zwölf (12) Pflegeplätze umfassen. - Insgesamt dürfen höchstens vierundzwanzig (24) Pflegeplätze angeboten werden (Wohngemeinschaften zusammengerechnet). Anzahl an Pflegeplätzen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften Punkte: 24 Pflegeplätze (Wohngemeinschaften zusammengerechnet) = 20 Punkte; 0 Pflegeplätze = 0 Punkte. Soweit ein Bieter eine Anzahl an Pflegeplätzen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zwischen 0 und 24 Pflegeplätzen anbietet, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Anzahl von 12 angebotenen Pflegeplätzen erhält der Bieter 10,00 Punkte. Hinweis: Die Wertung des Konzepts für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften erfolgt nur für Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) erfüllen. Formale Anforderungen an das auftragsbezogene Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept: Der Bieter hat ein Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept einzureichen mit folgendem Umfang: Die textliche Darstellung darf maximal fünf (5) DIN-A-4-Seiten umfassen. Angaben ab Seite sechs (6) bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten (Seite 6 ff.) zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. Der Bieter hat das Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das auftragsbezogene Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das auftragsbezogene Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 602_Betriebs_Betreuungs_Pflegekonzept. Sollte das Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seinem Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Die erreichten Punkte (maximal 20,00 Punkte) werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 10. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 200,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***: 3. Unternehmensbezogenes Referenzprojekt Betrieb: Mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen (Betrieb Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen) - "unternehmensbezogenes Referenzprojekt Betrieb". Dieses unternehmensbezogene Referenzprojekt muss mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Betrieb Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen; - mit mindestens zwölf (12) in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb vorhandenen Pflegeplätzen; - Zeitraum des kontinuierlichen Betriebs (mindestens fünf (5) Jahre kontinuierlicher Betrieb zwischen dem 01.01.2016 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge). Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt Betrieb in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung unter Angabe zu den folgenden Mindestanforderungen o Betrieb Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen; o Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb vorhandenen Pflegeplätze (mindestens zwölf (12) Pflegeplätze); o Zeitraum des kontinuierlichen Betriebs (mindestens fünf (5) Jahre kontinuierlicher Betrieb zwischen dem 01.01.2016 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge); Für den Zeitraum des kontinuierlichen Betriebs ist anzugeben ein Datum für den Beginn (TT.MM.JJJJ) und das Ende (TT.MM.JJJJ) des Betriebs. Sollte der Betrieb zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge noch nicht beendet sein, ist bei dem Ende des Betriebs anzukreuzen "länger als die hier gegenständliche Teilnahmefrist laufend". Der Beginn (TT.MM.JJJJ) des Betriebs des angegebenen Referenzprojekts kann dabei auch vor dem 01.01.2016 liegen. Anzugeben ist ferner, dass mindestens fünf (5) Jahre kontinuierlicher Betrieb zwischen dem 01.01.2016 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht wurde. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt Bau bzw. Betrieb sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch Referenzen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A), weil der Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber nicht mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau Kinder und mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau Pflege sowie mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt Betrieb angeben, die jeweils die aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei Bewerbergemeinschaften sind in Summe mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau Kinder und Pflege sowie ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt Betrieb anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. 3. Ordnungsgemäße Informationen: Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 4. Hinweis: Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Fortsetzung (Teil 2) folgt***
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Beginn der Fortsetzung (Teil 2)***: 5. Auswahlkriterium Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: - Unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau Kinder: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Anzahl der in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau Kinder realisierten Kinderbetreuungsplätze (1.) und anhand des Auftragswerts (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau Kinder für die von dem Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und ggf. Planungsleistungen] (2.) wie folgt: 1. Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau Kinder realisierten Kinderbetreuungsplätze: > = 60 = 5 Punkte; = 25 = 0 Punkte; < 25 = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau Kinder realisierten Kinderbetreuungsplätze zwischen 25 und 60 liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einer Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau Kinder realisierten Kinderbetreuungsplätze von beispielsweise 46, erhält der Bewerber 3,00 Punkte. 2. Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau Kinder für die von dem Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und ggf. Planungsleistungen]: >= 3.000.000,- EUR (brutto) = 5 Punkte; = 1.200.000,- EUR (brutto) = 0 Punkte; < 1.200.000,- EUR (brutto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit der Auftragswert zwischen 1.200.000,- EUR (brutto) und 3.000.000,- EUR (brutto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einem Auftragswert in Höhe von 2.100.000,- EUR (brutto) erhält der Bewerber 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für die Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau Kinder realisierten Kinderbetreuungsplätze (1.) und den Auftragswert (brutto) (2.) werden addiert. Bei einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau kann der Bewerber somit maximal 10,00 Punkte (5 + 5) erzielen. - Unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau Pflege: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Anzahl der in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätze (1.) und anhand des Auftragswerts (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau für die von dem Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und Planungsleistungen] (2.) wie folgt: 1. Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau Pflege realisierten Pflegeplätze: > = 24 = 5 Punkte; = 12 = 0 Punkte; < 12 = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau Pflege realisierten Pflegeplätze zwischen 12 und 24 liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einer Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätze von beispielsweise 18, erhält der Bewerber 2,50 Punkte. 2. Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau Pflege für die von dem Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und ggf. Planungsleistungen]: >= 3.800.000,- EUR (brutto) = 5 Punkte; = 1.800.000,- EUR (brutto) = 0 Punkte; < 1.800.000,- EUR (brutto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit der Auftragswert zwischen 1.800.000,- EUR (brutto) und 3.800.000,- EUR (brutto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einem Auftragswert in Höhe von 2.800.000,- EUR (brutto) erhält der Bewerber 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für die Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau Pflege realisierten Pflegeplätze (1.) und den Auftragswert (brutto) (2.) werden addiert. Bei einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau Pflege kann der Bewerber somit maximal 10,00 Punkte (5 + 5) erzielen. - Unternehmensbezogenes Referenzprojekt Betrieb: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Anzahl der in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb vorhandenen Pflegeplätze (1.) und anhand des Zeitraums des kontinuierlichen Betriebs des angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekts Betrieb (2.) wie folgt: 1. Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb vorhandenen Pflegeplätze: > = 24 = 5 Punkte; = 12 = 0 Punkte; < 12 = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb Pflege realisierten Pflegeplätze zwischen 12 und 24 liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einer Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätze von beispielsweise 18, erhält der Bewerber 2,50 Punkte. 2. Zeitraum des kontinuierlichen Betriebs: >= 10 Jahre = 5 Punkte; = 5 Jahre = 0 Punkte; < 5 Jahre = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit der Zeitraum des kontinuierlichen Betriebs zwischen 5 und 10 liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einem Zeitraum von 7 Jahren und 6 Monaten erhält der Bewerber 2,50 Punkte. Fortsetzung (Teil 3) folgt****
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Beginn der Fortsetzung (Teil 3)**** Die erzielten Punkte für die Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb vorhandenen Pflegeplätze (1.) und für den Zeitraum des kontinuierlichen Betriebs des angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekts Betrieb (2.) werden addiert. Bei maximal einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb kann der Bewerber somit maximal 10,00 Punkte (5 + 5) erzielen Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau Kinder und / oder mehr als ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau Pflege und / oder mehr als ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt Betrieb eingereicht werden, wird jeweils das chronologisch erste geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte Bau Kinder / Pflege bzw. Betrieb gewertet. Die erzielten Punkte für das unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau Kinder, Bau Pflege und für das unternehmensbezogene Referenzprojekt Betrieb werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 10,00 Punkte (5 + 5) erzielt werden. Bei einem (1) unternehmensbezogenen Referenzprojekte Bau Kinder, einem (1) unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau Pflege und einem (1) unternehmensbezogenen Referenzprojekte Betrieb kann der Bewerber somit maximal 30,00 Punkte (3 x (5 + 5 )) erzielen. Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von fünf (5) Bewerbern / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von fünf (5) Bietern nicht überschritten wird. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A in Verbindung mit § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 6 VOB/A). Ende der Fortsetzung***
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: 1. Unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau Kinder: Mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau zur Errichtung von Kinderbetreuungsplätzen (Kinderkrippenplätze und / oder Kindergartenplätze) - "unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau Kinder". Dieses unternehmensbezogene Referenzprojekt muss mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - schlüsselfertiger Bau; - mit mindestens 25 in dem unternehmensbezogenen Referenz-projekt realisierten Kinderbetreuungsplätzen; - Erbringungszeitraum (Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2016 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem gegenständlichen Verfahren); - Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Bau-leistungen und ggf. Planungsleistungen] von mindestens 1.200.000,- EUR (brutto). Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung unter Angabe zu den Mindestanforderungen o schlüsselfertiger Bau; und o Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt realisierten Kinderbetreuungsplätze (mindestens 25 Kinderbetreuungsplätze); - Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und ggf. Planungsleistungen); - Erbringungszeitraum (Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2016 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ)); - Namens des Auftraggebers. 2. Unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau Pflege: Mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau, der die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG (Anlage 911)) oder vergleichbare Vorgaben zur der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung erfüllt) - "unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau". Dieses unternehmensbezogene Referenzprojekt muss mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - schlüsselfertiger Bau; - der die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG [Anla-ge 911]) oder vergleichbare Vorgaben zur der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung erfüllt; - mit mindestens zwölf (12) in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätzen, - Erbringungszeitraum (Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2016 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem gegenständlichen Verfahren), - Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brut-to) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau für die von dem Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und ggf. Planungsleistungen] von mindestens 1.800.000,- EUR (brutto). Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt Bau in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung unter Angabe zu den Mindestanforderungen: o schlüsselfertiger Bau; o Erfüllung der Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG, [Anlage 911]) oder vergleichbare Vorgaben zur der Pflege-, Betreuungs- und Wohn-qualität im Alter und bei Behinderung; sowie o Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätze (mindestens zwölf (12) Pflegeplätze); o Auftragswert (brutto) (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau für die von dem Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und Planungsleistungen, mindestens 1.800.000,- EUR (brut-to)); o Erbringungszeitraum (Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2016 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ)). - Namen des Auftraggebers. Fortsetzung (Teil 1) folgt***
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 17.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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