AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Informationsinitiative zur Sozialen Selbstverwaltung und zur Sozialwahl der ausschreibenden Sozialversicherungsträger
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsche Rentenversicherung Bund , Berlin
- Veröffentlicht
- 18.08.2024
- Frist (Submission)
- 17.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 79342000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 2.268.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand dieser Vergabe ist die externe Unterstützung durch eine Agentur zur Umsetzung einer Informationsinitiative zum Thema Sozialwahl und Selbstverwaltung. Die Absender sind die im Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) organisierten Ersatzkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund. Diese Unterstützung wird für einen Zeitraum von vier Jahren (01.01.2025 – 31.12.2028) benötigt. Das Kommunikationskonzept soll mehr auf Informationsvermittlung und weniger auf werbliche Aktivitäten setzen. Für die Informationsinitiative im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028 steht ein maximal abrufbares Budget in Höhe von bis zu 700.000 EUR brutto pro Jahr bzw. zusammengefasst für die gesamte Laufzeit in Höhe von 2.800.000 EUR brutto zur Verfügung. Eine Pflicht der Auftraggeber zum Abruf von Leistungen im vorstehenden Rahmen besteht jedoch nicht. Darüber hinaus ist es den einzelnen Auftraggebern im Rahmen der Umsetzungsphase freigestellt, trägerspezifische Einzelmaßnahmen zu beauftragen und zu finanzieren. Die Einzelheiten zum erwarteten Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2028
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.