AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/e4922ad3-c904-49c2-8fed-f9fc890cc191) · Abgerufen am 01.08.2026 23:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-497206-2024/

Rahmenvereinbarung – Catering für das IZD der Fraunhofer-Gesellschaft 2024 (PR788261)

Notice-ID: ted-497206-2024 · Procedure-ID: e4922ad3-c904-49c2-8fed-f9fc890cc191

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Stammdaten

Auftraggeber
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., IKTS, Dresden
Veröffentlicht
16.08.2024
Frist (Submission)
23.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55520000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Geschätztes Rahmen-Volumen
680.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen direkt von dem jeweiligen Fraunhofer-Institut des IZD des Auftraggebers abgerufen werden können. Abrufberechtigt sind das Fraunhofer IZD mit Fraunhofer IFAM-DD, Fraunhofer IWS, Fraunhofer FEP sowie Fraunhofer IKTS-DD. Der Leistungsbeginn ist für den 01.11.2024 vorgesehen, frühestens jedoch 14 Tage nach Zuschlagserteilung. Neben Speisen und Getränken sind auch weitere (Dienst-)Leistungskomponenten im Cateringumfeld Bestandteil des Leistungsumfangs. Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).