AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.07.2026 09:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-498002-2026/

Neubau Labor- und Bürogebäude für die Universität Oldenburg Projektsteuerungleistungen

Notice-ID: ted-498002-2026 · Procedure-ID: e57ecd29-33d5-4e61-8b9a-a86ea646f0c7

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Bad Iburg
Veröffentlicht
17.07.2026
Frist (Submission)
31.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
2.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Aufgrund eines erheblichen Bedarfes an medizinischen Forschungsflächen für die Universitätsmedizin Oldenburg am Standort Oldenburg, beabsichtigt das Land Niedersachsen ein neues Labor- und Bürogebäude für Medizin, 2. BA (s. Perspektive) für die Universität Oldenburg zu errichten. Der Neubau umfasst eine Gesamtfläche von insgesamt 3.400 m² (NUF 1-6) und beinhaltet Labor- und Büroflächen, Besprechungsräume, Lager, Nebenräume und Infrastrukturflächen. Dieser Neubau ist der zweite von insgesamt drei Bauabschnitten an einem neuen Medizincampus in Oldenburg. Die geschätzten Erschließungs- und Baukosten betragen rd. 65.102.000 EUR.

Vertragslaufzeit

Periode
56 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).