AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E69778216) · Abgerufen am 12.08.2026 14:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-498112-2026/

Sicherheitsdienstleistungen - Maritimer Industrie- und Gewerbepark „Volkswerft“ 2026-2028

Notice-ID: ted-498112-2026 · Procedure-ID: 7d51f871-803b-45a3-94ef-950fabd40ef6

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Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Stralsund - Der Oberbürgermeister - Zentrale Vergabestelle (Rechtsamt)
Veröffentlicht
19.07.2026
Frist (Submission)
18.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe sind Sicherheitsdienstleistungen für den Standort „Maritimer Industrie- und Gewerbepark Volkswerft“. Bei dem Gelände handelt es sich um den Werftstandort Stralsund, gelegen An der Werft 5, in 18439 Stralsund. Das Gelände ist 34 Hektar groß. Die Leistung umfasst im Wesentlichen: - Pforten- und Kontrolldienste im 24/7-Betrieb, inklusive Personen- und Fahrzeugkontrollen. - Regelmäßige Streifenfahrten auf dem Gelände. - Bedienung und Überwachung der sicherheitstechnischen Anlagen (z.B. Video-Brandfrüherkennung, Einbruchmeldeanlage). - Übernahme der Telefonvermittlung (24/7) und des Postdienstes.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Beginn
01.09.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).