AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d1216752-cf7e-4557-8ec6-fb0108f1b6b4) · Abgerufen am 07.08.2026 01:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-498198-2026/

Erweiterung der Grundschule Aurach - Tragwerksplanung

Notice-ID: ted-498198-2026 · Procedure-ID: d1216752-cf7e-4557-8ec6-fb0108f1b6b4

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Aurach, Aurach
Veröffentlicht
17.07.2026
Frist (Submission)
25.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Aurach plant eine Erweiterung der Grundschule Aurach zur Schaffung einer offenen Ganztagsschule mit Mensa sowie zusätzlichen Klassenzimmern. Das Projekt verfolgt eine Doppelnutzung als Schulerweiterung mit integrierter Gemeindeverwaltung. Im schulischen Bereich werden drei Betreuungsräume für die offene Ganztagsschule mit einer Gesamtfläche von rund 202 m² geschaffen, wobei zwei dieser Räume über eine mobile Trennwand zusammenschaltbar sind. Der Neubau wird in nachhaltiger Holzbauweise als Holz-Rahmenkonstruktion und die Geschossdecken als Massivholzdecken ausgeführt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
31.10.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).