AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Brücktorstraße 3, Buttstädt, LOS 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Buttstädt, Buttstädt
- Veröffentlicht
- 17.07.2026
- Frist (Submission)
- 17.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 130.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Gemeinde Buttstädt beabsichtigt die Sanierung / den Umbau eines denkmalgeschützen Hauses zu Wohnzwecken (beabischtigt sind 3 Wohneinheiten) Für die Umsetzung des Gesamtvorhabens wurden Baukosten in Höhe von ca. 1,3 Mio. EUR incl. MwSt. ermittelt. Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens beabsichtigt die Gemeinde Buttstädt die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS und ELT nach § 55 HOAI zu vergeben. Die Leistugnen werden stufenweise vergeben zunächst für die Leistungsphasen 1 - 4 (optional 5 - 9). Folgende Leistungen werden mit weiteren Verfahren ausgeschrieben: - Los 1 Objektplanungsleistungen Gebäude nach § 34 HOAI (LP 1 - 4, optional 5 - 9), - Los 2 Fachplanung Tragwerk nach § 51 HOAI (LP 1 - 4, optional 5 - 6) Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Grundlage der Beauftragung sind die KVM-Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Ziel der Gemeinde Buttstädt ist der Abschluss der Maßnahme zum 21.12.2028. Ein detaillierter Projektzeitplan soll mit den Auftragnehmern abgestimmt werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 30.11.2026
- Ende
- 31.12.2028
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaats Thüringen, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.