AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYJYTTYNANEV/documents) · Abgerufen am 17.10.2026 16:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-498618-2026/

Lizenzerwerb inkl. Pflege und Support für Arcsight Logger Standard und Arcsight Recon

Notice-ID: ted-498618-2026 · Procedure-ID: 71f0857c-0d73-49fd-9ca3-823e93e5a621

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Information und Technik NRW, Düsseldorf
Veröffentlicht
02.09.2026
Frist (Submission)
28.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur Erweiterung der bestehenden Lizenzen des ArcSight Logger - Standard Edition und zur Migration auf Arcsight Recon werden folgende Lizenzen benötigt. Es ist erforderlich das die ArcSight Logger - Standard Lizenzen im Rahmen der Umstellung auf ArcSight Recon vollständig in das neue Produkt übernommen / umgestellt werden können. Um einen professionellen Betrieb mit den o.g. Lizenzen gewährleisten zu können ist ein Softwaresupport und eine Softwarepflege erforderlich. Der Support und die Pflege für ArcSight Logger (Restlaufzeit) muss auf ArcSight Recon migrierbar sein. Support und Pflege sollen für 60 Monate sichergestellt sein.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
43 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).