AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung ehem. Klosteranlage St. Michael/ Pfortenflügel - Fliesenarbeiten neue öffentliche WC
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bamberg/ Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag der Bürgerspitalstiftung Bamberg vertreten durch die Stadt Bamberg, Immobilienmanagement, Abt. Hochbau, Bamberg
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Frist (Submission)
- 17.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45430000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Für die zu erwartenden Besucherströme nach Eröffnung der Abteikirche soll eine moderne, barrierefrei zugängliche Toilettenanlage entstehen, für deren Realisierung als Standort die ungenutzten Räume der ehemaligen Studentenverbindung im Sockelgeschoss des Pfortenflügels aufgrund ihrer zentralen Lage im Zugangsbereich der Klosteranlage als besonders sinnvoll erachtet werden. In der öffentlichen WC Anlage werden an Wänden und Böden Feinsteinzeugfliesen in der Optik von im Bestand vorhandenen Kalksteinplatten, im Format 60/60 cm auf den Bodenflächen und im Format 120/60 cm an den Wandflächen verlegt. Der ehem. Speisesaal R 012 erhält in Teilbereichen einen Natursteinbelag aus Kalksteinplatten im Format 50/50, welcher an den Bestandsbelag anzupassen ist. Zur besseren Kalkulation wird dringend empfohlen, die Örtlichkeiten zu besichtigen, hier kann sowohl der Bestandsbelag, als auch die gewählte Musterfliese begutachtet werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 09.11.2026
- Ende
- 29.01.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.