AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/46aad167-dec2-4dd5-8df3-f42bb4476387) · Abgerufen am 25.10.2026 18:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-498773-2026/

Barrierefreier Ausbau Seefeld-Hechendorf: Generalplanung

Notice-ID: ted-498773-2026 · Procedure-ID: 166fcbe0-4d7a-4055-872c-4632f963e2c5

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
16.07.2026
Frist (Submission)
17.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Projekt geht es insbesondere um den Umbau der Verkehrsanlage mit Anpassung der Bahnsteighöhe von 76 cm auf 96 cm ü. SO und einer Bahnsteigbaulänge von ca. 210 m, die vollständige barrierefreie Erschließung der Verkehrsstation einschließlich taktiler Wegeleitung, dynamischer Fahrgastinformation, Aufzügen und Treppen, die Herstellung der Personenunterführung in Lage und Funktion des Bestandsbauwerks zur Anbindung von Bahnhofsvorplatz, P+R-Anlage, Bushaltestellen und Fahrradabstellanlage.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.10.2026
Ende
20.10.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).