AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY6YT2EX9L02/documents) · Abgerufen am 02.08.2026 20:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-498875-2026/

SW Camunda 7

Notice-ID: ted-498875-2026 · Procedure-ID: 8f5f14fd-2de9-42de-844c-558cd87971f3

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Stammdaten

Auftraggeber
Oberfinanzdirektion Baden-Württtemberg - LZfD, Karlsruhe
Veröffentlicht
16.07.2026
Frist (Submission)
18.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung einer einheitlichen Prozessorchestrierungssoftware, die eine zentrale Steuerung, Automatisierung und Überwachung von Geschäfts- und IT-Prozessen ermöglicht. Die Beschaffung erfolgt über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer. Durch eine intern durchgeführte Marktanalyse wurde festgestellt, dass ausschließlich eine Open-Source-Fork-Variante der Software Camunda 7 die länderübergreifend definierten fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen an eine einheitliche Prozessorchestrierungssoftware ganzheitlich erfüllt. Die Ausschreibung erfolgt daher über die Bereitstellung einer vollständig unter einer OSI-konformen Open-Source-Lizenz stehenden Fork-Variante der Softwarebasis von Camunda 7 mit definierten Anforderungen an Kompatibilität, Pflege, Support, Enterprise-Funktionalitäten im Sinne dieser Leistungsbeschreibung, sowie begleitenden Dienstleistungen Alle Länder sind für die Beschaffung und Bereitstellung der Software selbst verantwortlich. Der Zeitpunkt für die Einführung der einzelnen KONSENS-Verfahren obliegt den Ländern unter Vorbehalt einer zentralen Einsatzplanung für KONSENS. Die Rahmenvereinbarung dient der Festlegung der vertraglichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen für spätere Einzelabrufe und begründet keine Abnahmeverpflichtung. Die konkrete Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf Grundlage von Einzelabrufen, die als EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A ausgestaltet werden. Der Abruf der Leistungen erfolgt während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bedarfsgerecht (möglich sind jeweils ein oder mehrere Abrufe) durch die Bezugsberechtigten oder durch von diesen in der Rahmenvereinbarung benannte Dritte, wie etwa öffentlich-rechtliche Dienstleister ("Abrufberechtigte") entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb (vgl. die Auflistung der Bezugsberechtigten/Abrufberechtigten in Anhang A zu diesem Dokument). Die Auflistung der Bezugsberechtigten/Abrufberechtigten in Anhang A zu diesem Dokument entspricht dem derzeitigen Stand. Während der Vertragslaufzeit können jedoch organisatorische oder strukturellen Änderungen eintreten, durch die sich die Abrufberechtigungen ändern können. Die jeweiligen Bezugs-/Abrufberechtigten informieren den Auftragnehmer über solche Änderungen in geeigneter Form. Die Leistungsstandorte sind in Anhang A: gelistet. Die Vertragsparteien können nach eigenem Ermessen das Beschaffungsvorhaben auch für Anwendungen außerhalb des Vorhabens KONSENS einsetzen, soweit dies nicht ausdrücklich anders geregelt wird.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).