AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gebäudeplanung - Dach- und Fassadensanierung Kröpeliner Tor, 18055 Rostock
Stammdaten
- Auftraggeber
- Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Rostock
- Veröffentlicht
- 14.07.2026
- Frist (Submission)
- 19.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 260.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Kröpeliner Tor in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in der Kröpeliner Straße 50 ist ein herausragendes Einzeldenkmal und eines der Wahrzeichen von Rostock. Die letztmalige erwähnenswerte Restaurierung (Außen) wurde im Jahre 1991 vorgenommen. Nach nunmehr 34 Jahren sind wieder Schäden an der Fassade erkennbar und es kommt zu Ablösungen einzelner Fassadenfragmente. Nach ersten örtlichen Erkundungen der Westfassade und Sichtungen aus dem Dachausstieg, musste der KOE aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht die Nutzung des Kröpeliner Tores vorläufig untersagen und eine provisorische Absperrung als Passantenschutz errichten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Kröpeliner Tor umlaufend eingerüstet und umlaufend mit einer Plane versehen. Für die weiteren Arbeiten an der Fassade und des Dachs des Kröpeliner Tors ist eine Überprüfung der Standsicherheit des Dachstuhls und der Außenwände notwendig. Nähere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 31.12.2027
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.