AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.hilgmbh.de/VMPSatellite/notice/CXT6YYDYT113LQNW/documents) · Abgerufen am 14.08.2026 08:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-499836-2026/

SYS_628/26 - Werksinstandhaltung von Systemen FENNEK 1A1 W82

Notice-ID: ted-499836-2026 · Procedure-ID: 18f6cf30-1409-4b3c-aa32-4e32b9edacdc

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Stammdaten

Auftraggeber
HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, Bonn
Veröffentlicht
17.07.2026
Frist (Submission)
18.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50630000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Das prognostizierte Volumen beträgt 5 Systeme für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis 31.12.2029. Optional können zusätzlich maximal bis zu 5 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden. Optional kann die Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2030 verlängert werden (Verlängerungsoption) Die Obergrenze beträgt 10 Systeme in der Leistungsart W82. Sobald die Obergrenze erreicht ist verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.12.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).