AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sörup-Erschließung-B-Plan-27
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Sörup, Sörup
- Veröffentlicht
- 30.07.2025
- Frist (Submission)
- 01.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 312.605 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 27 in Sörup. Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen für die Erschließung. Los 1: Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen nach §§ 47 HOAI Los 2: Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke nach §§ 43 HOAI Die Beauftragung beider Lose erfolgt stufenweise. Die Leistungsinhalte der Leis-tungsstufen werden im Folgenden benannt: - Leistungsstufe 1: LPH 1-4 - Stufenweise: LPH 5, 6, 7, 8, 9 — Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 27 in Sörup. Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen für die Erschließung. Los 1: Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen nach §§ 47 HOAI Los 2: Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke nach §§ 43 HOAI Die Beauftragung beider Lose erfolgt stufenweise. Die Leistungsinhalte der Leis-tungsstufen werden im Folgenden benannt: - Leistungsstufe 1: LPH 1-4 - Stufenweise: LPH 5, 6, 7, 8, 9
Lose
2 Lose — alle Lose Pflicht.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 90 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.