AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 02:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-500407-2026/

On-Premise Datensicherungssoftware, ECA-2026-056

Notice-ID: ted-500407-2026 · Procedure-ID: 6aa3df04-b054-4503-9a94-49a35a24ddc7

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesdruckerei GmbH, Berlin
Veröffentlicht
17.07.2026
Frist (Submission)
17.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48710000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
8.000.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung einer Datensicherungssoftware für einen skalierbaren, sicheren und leistungsfähigen Betrieb einer On-Premise Datensicherungsplattform in zwei Losen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1: Datensicherungssoftware

Geschätzter Wert
6.800.000 €

Los 2 — Los 2: Rubrik Subscriptions

Geschätzter Wert
1.200.000 €

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).