AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.06.2026 07:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-501704-2024/

Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Installation und Implementierung aktiver LAN- und WLAN-Komponenten nebst Service- und Wartungsleistungen

Notice-ID: ted-501704-2024 · Procedure-ID: 274b7d6a-47c5-44d5-bbdd-7294f97dfb29

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Stammdaten

Auftraggeber
Bezirkskrankenhaus Kempten, Kempten (Allgäu)
Veröffentlicht
19.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
32400000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Lieferung, Installation und Implementierung aktiver Netzwerkswitches und WLAN-Komponenten zur Nachrüstung der IT-Infrastruktur der Auftraggeber nebst Service- und Wartungsleistungen an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen. Mit den Funktionalitäten der Netzwerkswitches und WLAN-Infrastruktur müssen zwingend und nachweislich die MUSS-Kriterien gemäß Ziffer 4.3.10 der KHZG-Förderrichtlinie zum Fördertatbestand des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 KHSFV erfüllt werden.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).