AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Dienst- und Brandschutzbeauftragte/r
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Langenhagen, Langenhagen
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
- Frist (Submission)
- 12.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71317200 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Sicherheitstechnische Regelbetreuung bestehend aus Grundbetreuung gemäß Anhang 3 und betriebsspezifischer Betreuung gemäß Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 i. V. m. dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) sowie Stellung einer/eines Brandschutzbeauftragten nach Leistungsverzeichnis. Die Stadt Langenhagen (Auftraggeberin), eine Dienstleisterin der öffentlichen Verwaltung, benötigt ab 01.01.2027 eine sicherheitstechnische Betreuung und eine/n Brandschutzbeauftragte/n. Nach Ermittlung der Betreuungszeiten gemäß der DGUV Vorschrift 2 ist ein Zeitaufwand von jährlich 868 Stunden zu vergeben. Vorgesehen sind 527,915 Stunden für die Grundbetreuung, 109,625 Stunden für die betriebsspezifische Betreuung und 230 Stunden für die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragte/r. Die Betreuungszeiten werden jährlich überprüft und eine eventuell eintretende Veränderung der beauftragten Zeit wird entsprechend bei Bedarf angepasst. Die zeitliche Einteilung der Betreuungszeiten wird mit der Auftraggeberin abgesprochen; Flexibilität ist gewünscht. Die Leistung wird für 4 Jahre beauftragt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.