AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bauelemente
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipzig
- Veröffentlicht
- 20.08.2024
- Frist (Submission)
- 20.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45262670 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Im Rahmen der Sanierung eines Bürogebäudes sind Arbeiten an der vorhandenen Pfosten-Riegel-Fassade sowie der Einbau neuer Türelemente vorgesehen: Gerüstbau - ca. 2200 m² Fassadengerüst Lastklasse 4, freistehend, in ca. 4 Bauabschnitten errichten - vorhalten - abbauen Folierung - Selbstklebende, reflektierende und kratzunempfindliche Sonnenschutz- und Sichtschutzfolie aufbringen, ca. 600 m² P-R-Fassade - Alu-Fassaden-Element mit Einsatzfensterelementen, jeweils im System, ca. 36 m², einschl. Anpassungen an der Bestandsfassade und Rückbau der vorhandenen Konstruktion Austausch Brüstungselemente - Demontage und Entsorgung vorhandener Brüstungselemente ca. 135 x 77 cm, ca. 380 St; Liefern und Montage Brüstungspaneel als Kofferpaneel mit Dämmung, tlw. mit 2 Rundlöchern, ca. 135 x 77 cm, ca. 380 St Vordach - Vordachkonstruktion, frei auskragend, nicht begehbar, ca. 360 x 100 cm, Tragkonstruktion aus feuerverzinkten Stahlprofilen verschweißt und verschraubt, herstellen, liefern, montieren einschl. Nebenarbeiten an der Fassade zur Befestigung Innentürelemente - Alu-Glas oder Holz, mit Zarge, tlw. feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend, ca. 36 St, mit stat. Nachweis und Anschlussarbeiten
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 16.12.2024
- Ende
- 29.08.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 48 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.