AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 08:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-503387-2025/

Sanierung und Erweiterung Turn- und Festhalle Untergröningen | Planerauswahl TWP

Notice-ID: ted-503387-2025 · Procedure-ID: 94812ddd-5166-4762-b95a-46f07bbbbb89

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Abtsgmünd
Veröffentlicht
01.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Abtsgmünd plant die umfassende Sanierung der Turn- und Festhalle, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Gemeinde gerecht zu werden. Ziel ist es, die Halle energetisch zu optimieren und die technischen Einrichtungen auf den neuesten Stand zu bringen. Zusätzlich ist eine kleinere Erweiterung (u.a. die Errichtung eines Windfangs, Schaffung von Zufahrts- und Parkmöglichkeiten für Kühlfahrwägen) - keine Erweiterung im klassischen Sinne - vorgesehen. Für die Maßnahme werden Tragwerksplanungsleistungen gemäß § 51 HOAI, voraussichtlich Leistungsphasen 1 - 9, erforderlich. Diese werden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben: - Stufe 1: Präqualifikationsverfahren - Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentationen Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die Bauleitung regional einzufordern.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.07.2025
Ende
01.10.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Wulle Lichti Walz

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).