AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJH84K/documents) · Abgerufen am 19.08.2026 00:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-504287-2024/

TBZ Flensburg - Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)

Notice-ID: ted-504287-2024 · Procedure-ID: cc283a40-0237-40fc-8384-53edd24595f7

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Stammdaten

Auftraggeber
Technisches Betriebszentrum AöR, Flensburg
Veröffentlicht
21.08.2024
Frist (Submission)
20.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90514000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die PPK sind vom AN an der vom AG betriebenen Umschlaganlage im Gebiet der Stadt Flensburg zu übernehmen. Der AN ist in der Wahl des Transportsystems frei. Die Beladung erfolgt durch den AG. Sofern der AN für die von ihm zu verwertenden Menge ein Angebot für die Übernahme von Ballenware abgegeben hat, werden die PPK in ballierter Form bereitgestellt; hierfür hat der AN einen Mehraufwand an den AG zu zahlen. Die PPK sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen stofflichen Verwertung zuzuführen. Es ist dem AN freigestellt, ob er das Material direkt zu einer Papierfabrik fährt oder zuvor sortiert, lagert, presst oder anderweitig behandelt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).