AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – EU-weite Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für den Anbau von zwei Rettungswachen in der Stadt Hagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Hagen
- Veröffentlicht
- 01.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Auf Grundlage der Rettungsbedarfsplanung wird eine Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses durch eine Rettungswache vorgesehen. Für die Planung wurden zwei Grundflächen (Anlage B: Lageplan) auf Basis des groben Flächenbedarfs auf dem Grundstück dargestellt, der genaue Standort wurde noch nicht abschließend festgelegt. Die Auslegung der Rettungswache sieht vor, dass dieser Platz für zwei Rettungsfahrzeuge sowie zehn Mitarbeiter und zwei Praktikanten bieten sollen. In Abstimmung mit dem Bauherren sollen gemäß DIN 13049 die Bemessungs- und Planungsgrundlage sowie wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden. Dabei wird auch die Berücksichtigung funktionaler Abläufe der Rettungswache von großer Bedeutung sein. — Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Fläche ermittelt (Anlage C: Lageplan). Das Baugrundstück befindet sich größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und weist ein Gefälle in Richtung Süden auf. Da sich das Grundstück im Hochwassergefährdungsgebiet befindet, sind die Anbaumaßnahmen an der Westfassade des Feuerwehrhauses angedacht. Das Bauvorhaben wird gemäß den Vorgaben der DIN 13049 umgesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass die 24- Stunden-Rettungswache für zwei Rettungsfahrzeuge, zehn Mitarbeiter sowie zwei Praktikanten ausgelegt ist. Zudem sind für den Neubau eine hochwasserangepasste Planung und Bauausführung zu berücksichtigen, ebenso wie technisch, nachhaltig, funktional und wirtschaftlich optimale Lösungen.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor