AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Los 1 - Baufeldfreimachung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH, Dresden
- Veröffentlicht
- 01.06.2026
- Frist (Submission)
- 18.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45100000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Das Gesamtprojekt umfasst den Neubau eines KV-Terminals im Hafen Riesa. Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um Leistungen der Baufeldfreimachung und Gebäudeabbruch innerhalb des Terminalbereiches im Hafengelände-Süd; Beschreibung der Leistungen nach Art und Umfang: - Abbruch von 3 Gebäuden: Lokschuppen / Werkstatt: 4.100 m3, Schuppen C: 5.500 m3, Trafostation: 230 m3 - Teilabbruch Halle A / Kaltlagerhalle 1 (25 m x 32m = 800 m²), inkl. Baustelleneinrichtung etc. -Teilabbrüche / Aufnahme Flächenbefestigung und Recycling, insb. westl. Lagerhalle 1, unbewehrte 22 cm dicke Betondecke (33 m x 28,4 m = 937,2 m2) und am Standort S 1 Recycling (ehemals Abbruch & Recycling Dresden GmbH, u.a. unbewehrte 25 cm dicke Betondecke) - Rückbau Betonwände, Mauereinfriedungen - Rückbau Straßen und Gehwege, u.a. ca. 1.500 m2 Asphaltbetondecke 4 cm - Gleisrückbau Terminal (ca. 890 m Gleise) - sonstige Abbrüche (z. B. Kranschienen, Pflasterung, Betonschwellen, Schächte, Findlinge) - Freischnitt / Rodung, (z. B. Baumfällung, Strauch- u. Wurzelstockbeseitigung), - Beseitigung und Entsorgung von Haufwerken - Tiefbauleistung für Archäologie; Weitere Angaben gemäß Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 7 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.