AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.07.2026 09:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-506573-2026/

Deutsches Historisches Museum - IT-Erneuerung und Modernisierung - Baustelleneinrichtung - 330/2026

Notice-ID: ted-506573-2026 · Procedure-ID: bd1f046d-71c6-4928-b69b-ac5170f69367

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Veröffentlicht
22.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.405.599 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Baustelleneinrichtung für 6 Jahre: Baustelleneinrichtung für bis zu 1.450 qm und bis zu 80 Container, Baustellensicherung einschließlich der verkehrsrechtlichen Anordnungen, in zwei Phasen: 1. Errichtung und Vorhaltung der umschließenden Bauzaunanlage 2. Einrichtung und Unterhalt der Verkehrslenkung 3. Einrichtung der Bauwasser- und Baustromversorgung 4. Einrichtung und Vorhaltung einer Containeranlage In der ersten Phase (vorgezogene Maßnahme) mit einer BE-Fläche von rund 750 qm, in der 2.Phase (Hauptbaumaßnahme) eine Erweiterung der BE-Fläche auf insgesamt etwa 1.450 qm. Errichtung einer Containeranlage mit zunächst 60 Containern in drei Ebenen (3x20 Container) sowie einer vierten Ebene mit 20 Containern als Ausbaureserve in der Hauptbaumaßnahme. Termine Ausführungsbeginn: spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens Ausführungsende: 07/2032 siehe auch verbindliche Einzelfristen

Vertragslaufzeit

Periode
72 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Ed. Züblin AG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).