AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.07.2026 23:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-50666-2024/

Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI

Notice-ID: ted-50666-2024 · Procedure-ID: b7027302-367b-4897-9aaa-6a2a1aab8c2e

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, Karlsruhe
Veröffentlicht
23.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
675.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Am Storrenacker 7 76139 Karlsruhe, KA, RP, LB Gewässer u. Landschaftspflege, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Umnutzung und Sanierung eines Verwaltungsgebäudes und zweier Lagergebäude Das Gebäudeensemble Am Storrenacker 7, bestehend aus Verwaltungsgebäude, Lagergebäude warm (beide Baujahr 1974) und Lagergebäude kalt (Baujahr 1995), soll langfristig für die Unterbringung zweier Betriebshöfe des Regierungspräsidiums Karlsruhe genutzt werden. Aufgrund der Nutzungsänderung von Verwaltungs- und Lagergebäude zu Verwaltungs-/Sozialgebäude und Lager-/Werkstattgebäude sind verschiedene innenräumliche Anpassungen erfoderlich. Weiterhin sind unter anderem die energetische Ertüchtigung der Gebäudehüllen, die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung sowie die Installation von Photovoltaikanlagen geplant.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2024
Ende
30.06.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).